Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 368r
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- eose undt absehen zertheilet sindt, und nichts destoweniger, weilen
- mann ratione securitatis gleichfals in einem gemeinsamen interesse
- bestehet, hat alles dieses nicht gehindert wirdt auch durch Gottes
- eg
- ende ferner nicht hindern, daß mann nicht secundum Leves funda
- mentales, das fals communicirte Consilia pro sua conservatione gefund
- ret hat, undt weiter bühren werde, besondern
- t
- da man bißhero sich
- n
- sowohl dabey befunden, auch ohne diese vornehmen resolution schon lengte
- und von der zeit an, da man sich von anderer hülffe destituiret
- gesehen in der Feindl. Gebaals, mithin seinen völligen ruin gerathen
- ier dieweilen aber zwischen diesen undt andern Creyßen keine son
- derlich differentz ist, als daß die so bey gegenwärtigen krieg in etwas
- Curück blieben, das beneficium ordinis, undt wann die sonderste succum
- biret als denn sich erst näher zu besorgen haben mögte; Wie wohl
- auch nicht unbewust, daß ex alia parte sich so etwa ein so gefährlichen
- krieg anspinnen mögte, bey welchem Sie nicht die weit entlegerste weren
- so ist leicht zu begreiffen, wie vollkommenen die Securitas communic
- eit Subiliret werden dörffte; Adam Auch andere undt pro statu
- merenti, sondern auch gegen die ietzige feindliche Lande mehr anpräntzende
- reyße gleichmäßige Consilia führen, undt dergleichen resolutiones
- proalendo milite communi et perpetuo, wie Franucken undt Schwaben
- d
- gethan faßen würden, zum Exempel, wann allein die Beyer-Chur
- undt Ober Rhein, so dann der Westpfälische accediren und mit Fran
- cken und Schwaben sich circulariter armiren wolten; welches denn
- auf solche möge bewerckstelliget werden köndte, wann
- ich
- y
- hr
- Kayserl. Majestät mit Ihren allerhöchsten autorität diese consi¬
- lia approbirten und secundirten; So dann |: Crafft:| diemandt dem Sachen
- e
- gutssam verständigen- undt diesem negotio gebanckenen hohen Per
- ist
- ionen, die commission ertheileten, bey denen Ausschreibenden Fürsten
- wie großen verschauen institati mit Vasablen fundamenten vorzutragen, undt Sie
- zu diesen consiliiis zu animiren, undt wenn diese die Sachen gnugsam
- gefaßet, undt zwarum gehalten, so mögte vordrift eine gemeinsame
- Zusammenkunfft dieser 6. größe durch die aller seitige Creyß aus¬
- habe
- schreib Ämbtern veranlaßet, undt das guthe werck weiter überlegen
- werden, bis endlichen die general defension durch einen errichtesten
- Preceß, wie in vorigen Zeiten mehrmalen geschehen, unter abgesch
- n
- e
- e
- reyß ausschreib Ämpter reguliret undt Nobiliret, auch darauf ein
- 2
- icke Craffß in particulari seiner quotam mit zu ziehung der übrigen
- reyß Stände Veranstaltigkeit hin salutem publicam befördern köndte
- en
- Es ist zwar leicht zu erachten, daß in speciali supplicatione noch allerhandt
- difficultäten, so die sächter schwer machen können, sich ereignen werden
- mann Getraue aber sich wohl zu versichere, daß Sie sämblich also
- wandt seyn werden, daß Sie wohl zu promentiren weren, wie dann
- solches, wann mann die Landt an das werck legen will,
- baldt eusern wirdt. Datum den 28. May. 1696.
- sich
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