Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 400r
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- 15. Nob. Liebe signae der Machlenb. differendiren ist nur dem Commission aus
- r Geheimen und Königsf. Raths vor dem Beclagten vnd die Munisten der druckommen, das er ist
- Das abstrahiren als aber dabey der nacht von Ochsenßern als einkommen, worauf Herr den
- Kayserl. Deputatiß dem praetiae der Oberhant praetendiret, ist es i
- ung durch ihren Hn Fürdern treffen. Ich decret verwahrlich dependiret werden, weil erfordert
- als ein Herzogus eher müssen (vnd bloß Vermuthung) Durchlidio etc. Weilen er nun solches nehmen
- und davon referire, soll ihm nur heimlich entstandt seyn. Es hätte geschehen mu
- zuß werden die Graffen, sondern zur Tripeltz ein gleichsamßmacht, praetendiren, und möchte
- der kundiger gerech Vicetorum zucken. Bremlich alhier meint der König werde
- des Conlogumissarii oder bey den Commissariren dem zweyten, ob
- es nicht stillschweigend hinrechen laßen
- n schädten städte es Kirchen in Seiner erwartenheit aufgetragen, und die Heb
- der begr. Schwab. Diese verwundert thun assignationen dem dritten Anstalt
- r Salzburg veremes, so komt umb sich
- bey zeiten am Caspis so bauballen wird zu Reformiren.
- von der Hälte
Cite
Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 400r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:0797?run=617