Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 491r
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.78.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 492v); this page is its right half.
The machine reads it as
- 13) orloben 1698
- eg
- eine solle jussus securulares ausgegriffen, sed partis dictam necessaria
- sseundis interia. Concom. hat erzehret daß Karcken wagt. gegen An
- daß inige volum hominare ex Serenzlichen mit alleniers zu subgewarten der Kayserl. seyn und ih
- im Haag Bergwesenung gesuchet werden, von einer vom Kayser und Reich verpfunden
- ommissit zu execution des Friedenschall er nicht höhren, darin bleiben, da
- Bey dem H. Sucklichen Tractat habe sich Kayserl. zusand zu
- zuestus darinnorum praeservationum und statuendum in recht seyn. In sic
- poseri nöthig. (§. 21.)
- urch so allein geschaffen dem Kayser und Reich nachricht und weise wie es mit ihrer
- nach des Westlichen frieden gehalten worden, zu kragen, in materis concommu
- müngeben; soll es aus den von den Schw
- gesehen von Bande der Kayserl. gesanden zue order. Sig. p. Diesel.
- ractagudum simulaeum zu haben
- s wohl von ihr nicht angenommenen praecedaei erhellet, Er seyn g
- Casarii damahls angnommen wird, die schwed, Medial consiensem und Co
- Neuirotentium sagt
- . Diegleichen auf das guthen dergleichen auf den Schuz und ho
- n einig wollen der claubaten nicht, aber die schöchst excludirt haben taliteri musten
- er conceptum behalten, wofers temporectuisae Panc gebt, avangelben kan
- derto am
- fallen nicht excludirt werden auch ihm ihre redit. Selben
- Antianus stehet die geschehen für, wenn der Kayser
- Brey-praxer undt saples, und andre feuda Imperii in statien bekomme.
- consitiorem Carpaerei hat det. in dem die unsage gesezte, es sey
- an keine purEvangelische stadt zu gedencken,
- lung soll nachbarn den groß gross groß gewiß zum successus e deß anirt denen
- abropon vamqelica
- welchenen beym vorhernegient nach schweyburg geschwild
- s Churfürst Catalogus Commisserventibus in der Graff ein
- declaration der Stad woumsdarinn s
- resormatus exercirum einrariunt
- 12. Decembr. Brandeburgici versichern Churf. Durchl. in 2 jahren keinen
- den 11. 72.
- Sondavi, weiß uns was was wahren kommen nachzuset, und Elsisaße
- r schulden, von allerhand vermochten, zwusten Sublimariis adversirt, biß die Lallerunterlauten zue bringehalten, doch nach zue mehrmaßen, wolle, daß das meinung wie vie vie vie vie vie vie vie
- m
- etwas obscur
- der beschwerung unter
- die Zweckschafft,
- sandten sollen mit allen nicht einig seyn
- einige drittel müngen laßen,
- verdum und unzuschafftigkeit habe;
- allationum Christorum
- der Kayserl. Legation er, salvus ausmshagropio
- und dreiße schwerck. Hennen mit Franckreiben willen gedachte letzt. hoeren, wenn es ihnen
- 20) 30) Octob.
- ener status sich begeben; geschieden laut salt,
- urch giengen sollen man der M. h. H. Saben zu Ostrik vor Handlers theil diesem thiere;
- monilo Brandeburg stimm alte
- Jn. Hertzoglia negoticirt meidung thun, welche
- 24. Octobr. 3. 1007. man wohl den Caites audenten, daß glaubripsum
- wollen alles gern biß zurrsumulum buch aufsehen
- achts anzubringen, sondern den bey den intworten, daß federlichstehendem in Maguli Comn
- ibus decret ist feben, probir erforderten seligmans guthachten gehabten werde,
- vnd man wie er der saulichen schrifft angelegenet und Universias attribuam habe
- Hans selbst gesandheit commpementen vorbehaltig, und von der Schwedischen thaler
- von Berichtet und Schweden,
- valatinasattentatu
- Man redet von schreiben an Kayser
- werde. Wir
- ramandus, daß man können nur das endstl. Theils anderes
- rohr, darff auff die computation der Catholischen
- ehr viel weiter als dienen Grymontische clausul.
- und Schweden, doch sine stilldaß nicht einzogen were doch wenstich in G
- ieder gegen seyn seyn solte, doch daß sie ohne seine hizung abgehen gern se
- ist aber mit mir eins daß der Cunft
- Holstein glückstadt ist
- denn man an geheim gezeiget, zu moderiren und rationem sic
- dablique animirt die avangel
- liberationen unzubringlich.
- einius laßorum Graffe genant offerirt sich, daßwegen interesse
- considenzionis der Reichs
- ren Richten zu begracht, und da ein gebracht. Kundte nun ganz zu Crone
- wohnen, sehr gern daß
- gewiße gestalle gehöhren
- hur kunden hat den ChurPfrauen R
- fürbringen verstanden zu sehen. Berner mit Statt voraus hat beym Reichs.
- Schwedenstuständig, und d
- man ihm zum Kriegsmirten Rath
- allegiret satis pendentio, in Camera, und C feclar fast die Commissi
- Würde Evangelici aus den Calender
- nem obt seyn, ein negotum Ecclesiastica machen so conferiren Catholicè, daß in
- ist fals quo wo exempeli chymico parte patis, der genus habender im krumen
- geachtiget lange ihn observiren und auffsistoriosus gegenwarten, v.
- mbent assus solten. Nur fremden Durchl1 gedruckt wünschen,
- Reprae eritatum wegen Elbungen findet viel approbatur
Cite
Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 491r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:0979?run=617