Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 493v
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- Franckreich sehen Churf. Durchl, an Schwedenau. Das ausfuhlen der Christsch allen wenig z
- doch wenn Verkönnen eine billens declaration gelt, köndte ich dien. Christal. In tort
- M. hoch die Schwab. Durch gedanck in Verhaßung sehen zu bleiben, und wenn
- nibus exempel zuholz suchen, weilen bey cessiriren, Mesurirt, scundiliu secundatis publice
- zu seyn. (§.
- nstel besprochen sich daß gegen die und Großchönigbar
- gelaßenen Tractaten ad chymysis von Schulenschauen nach Königkommen und die
- in weg
- as haecer uns erfordert. Herzog von Eisleuch, also ich
- d. 9.) Ihre praetendi praestorates pub praecedentia Ecclesiasticorum
- intuitu publicisae Protestantes. Possesio shall, ex Hn. Monspr. hab
- c. 25. Damit Heyden in Adolph Luden. R. 14. fol. 586. Oeuber schrifft alle a
- i
- alle autores protestantes tractiren ehe den
- M. h. Hrn Cons. Consens seyn, der Cläger als Sie eine Vatern Regulium ab a° 1534. in
- oben wird, und dergleichen Clägerin zu überfallen. Und
- 1558– daß sich abermahl. In den dräcto
- aventis, levenid julus die obristille meinunyser me gereignet
- infürsten, es nicht deputatio die Brafft
- das §. 3. Cons. item vom 130. Die Churfursten, das Kayser ersucht eine richtige
- dung vorzuschrieben. Secreta Rescribi. Loben
- hundert, ich nicht genugschädigster Herz ein rescripten von Wolfenb. erhalten, von Herzog
- e
- hat Ulrich allein auch werden, der weil der orth gesandte Registruber ohne ordre
- abstrafft, vor das Abey führen solle, dießes liste Glückseel. denn
- loßen verrathen, gesandten auch solte sich geistlich verstanden seyn, so bey zu meldet, daß man
- das Herrn nicht geschmack zu haben, weilen a legatus intercipitatem postribi gebet mus
- ie wurcklich volirt, und halt Vergnügung dafür er müste der Vollmacht
- von Directorio aus mücken, auch sey nicht zunach ein schreiben den fuzen Directoris
- dens —jura per jura ut referirt von Conten de Maur
- clatum der circularien seines Namens circa clausulam fiscr. solches
- respondicirt in dißer bey seiner Ehre und collegität praegirt es aber
- Avaux, siebt es sein chamvis bey ihrt sveco den
- vorzeigen.
- controff 3B. Matricula Imperii siegenburg in verlegen
- excerpto regio.
- eiben: | jedencken, bey der Handt des drucktens Augustus Ranckwiz 1698. b
- Herben
- dementi, zu zustellen
- 22 gr. 1692 (jan. 1644) p somt protocoll des fürz
- ind bey biß lit
- cht wegen
- vor Würtenbaren also zu seiner führen, das ob sie abgieng hätte bestige
- cium zurgeste banck geschohnenden Catholischen nehmlich deß extraisischen lesen laßen
- n solte haben uns vermühet nicht zu verstatten, damit sich auch die
- samster Pat nichts
- von des principa Commiss. Advocation ad Comitia bucht bleibt
- Wolffenb. stelle seze mit Magdeb. Dachjurim. Cahes
- ehr dahingetrahent wegen seiner schreibe, denn zurück Er giehle
- des Königs
- iven zeigt,
- präceptu teutsch in original, darin expres, G dochonium mit Killefte
- n
- ich wohl diese materieren von ihren in wehrenden Krieg angesamte Kirchen z
- Erschubristus adeo den jungen beschreibet, daß zurückreich seyn, dem titrum Actis
- Nun sal den plenipotentum alhier vorglaßet, man müste daß die
- ranz H. Burgsii de aequiritiren mehr orthen gesagt. Wan hat man hat auch d
- Neuiusistincta rio Universiret, oder hätte nicht mit den Reich Conmissanda
- zu schreiben wenn aber Franckreich (Amern) solten, daß man gegen das jahren
- Sagris Res. Primite, so were zu sprechen, Palangus siehet, in familia
- Hupkeman an den differenzn, sowohl als, und bey hinderlich
- vergnüg. Hiege sich doch vor die franzkische zimlich portiret w
- churbrü
- hienet, der kurzen in Franckreich könne nicht wohl vor einen garant des
- id. Frieden in praelegions-sachen gehalten, werden (equiori). ist
- ch ihre Durchl. habe nachtragen laßen were, welche ihrt. ante auff
- reichsimus 1653 soviel auff die Reichstag zwischen Churfürsten und Neuburg
- y imponendu erzehlte ob Pfarrere pag. §. 39. Hnß Comili an diesen Reichst
- 1693. Was panum, hält etwa pulverständiger seine voto angehänget: dieses
- julich clere und bey wiederhohlet haben, worüber
- uestrieben ihm Churf.Sachs allenburg so wegen Hempberg folgenden zimlich
- recht geben, folgendes aber bücher mich helffen Rath, davon absichert, wol
- wolle 33 pro suis we
- ickelium 1688. den gsezet zwischen Kneid- und Nürnberg errichtet, habe
- gent
- haben beße theil verglichen, Er beste zu thun daß ihnen
- philensorum und kohl zu versuchen. Weilig hefftig part folum bey Osterdienis, parie
- nütze an angesehen, daß nach geschloßen Durchleute das Kayser philosophorum, ist
- üran den Glückstadt selbst undt selbst nicht volien kann, bestrembd
- Erst auch den feigen zuwarten; hat sein iyden wegen glückend sowohl als ihr durch ei
- Pfern wolle
- nach Ruvereden wird nicht wiederken
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- Addebeyum Hol
- h
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