Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 26r
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.91.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 25v); this page is its right half.
The machine reads it as
- Lis est pondice de tribus capellis
- vacim
- Ob nun zwar die Saxischen theils
- angemaßeten jura von Reichs wegen exeq
- extreiret werden wollen, so sind sie doch
- an ihnen selbsten mit denen Landesfürstl.
- hohen Regalien keines weges zu ver¬
- gleichen, kommen auch in keine comparation
- et werden auch
- das bey dem Statuthen zu Dietern und Kayserl.
- mägt die Chur und fürstl. gerechtsame
- gegen dergleichen turbationis umb soviel mehr schläger sezen nicht ermanglen,
- mehr contractus weilen dem Heil. Reich
- t
- an denen Dignitatibus Eminentibus und daran hafftenden
- vom Reich habenden Regular mehr als an
- einem geringern officio gelegen, deßen
- ondern es ist der schreib mit dem Saxi in Specie seiner Naturn undt dergleichen sich nicht nicht seyn. Alle aber weithen, dienlich anhalb
- ohne dem antiquior et dignior Vasallus
- posteriori et inferiori (so wohl als jura
- majora ordinaria et perpetua,
- minoribus subintudusitiqve exsepsi als erdings vorzuziehen; cum etiam Vasallus anterior
- cum
- chiren; dieweil ich meine pure quaes il: conservando,
- non vero de novo acqviendo certet. Dahehr
- nicht zu zweiflen, daß Kayserl. May*
- Krafft ihres allerhöchsten Amts pro tugenda
- inter titate sentorum Imperii regalium,
- auch hierinn denen statibus assistenz
- zu leisten iederzeit allergnädigst geneigt seyn werden.
- So ist auch, bekand daß dieses Post. Officium
- anfangs zu zeit der Spanischen praevatenz
- mehr auf einen ausländischen Sominat, als des
- Reichs beste gezielet haben, mag, und obschohn
- nicht das vitium originale hernach in
- etwas corrigiret worden. Dennoch das werck
- noch vielleicht in ein und andern nach dem
- Ursprung schmecken möchte, und eines genauen
- Examinis vonnöthen hätte; zumahlen man weiß
- d, was an correspondenz und Brief-paqveten
- dem publico zu Zeiten gelegen, damit nichts gefährliches dabey
- vorgenommen werde.
- nicht zu leügnen, daß dieses Post Amts
- bedienten sich die paqvete zu öfnen, und
- ihres officii zu mißbrauchen wohl ehe unterstanden,
- und mehr auf einen außländischen Herrn dem sie verwand, und auf
- die parthey der sie angehangen, als fidem
- publicam gesehen, deßen anzeigungen sich in
- Herrn, Curriani, werck selbst herfür thun,
- dahehr sehr bedencklich und sorgsam in schwehren Zeiten, und
- wichtigen Dingen von dergleichen Leüten dependiren müßen
- gehochst
Cite
Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 26r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068813:0051?run=617