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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 26r

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  1. Lis est pondice de tribus capellis
  2. vacim
  3. Ob nun zwar die Saxischen theils
  4. angemaßeten jura von Reichs wegen exeq
  5. extreiret werden wollen, so sind sie doch
  6. an ihnen selbsten mit denen Landesfürstl.
  7. hohen Regalien keines weges zu ver¬
  8. gleichen, kommen auch in keine comparation
  9. et werden auch
  10. das bey dem Statuthen zu Dietern und Kayserl.
  11. mägt die Chur und fürstl. gerechtsame
  12. gegen dergleichen turbationis umb soviel mehr schläger sezen nicht ermanglen,
  13. mehr contractus weilen dem Heil. Reich
  14. t
  15. an denen Dignitatibus Eminentibus und daran hafftenden
  16. vom Reich habenden Regular mehr als an
  17. einem geringern officio gelegen, deßen
  18. ondern es ist der schreib mit dem Saxi in Specie seiner Naturn undt dergleichen sich nicht nicht seyn. Alle aber weithen, dienlich anhalb
  19. ohne dem antiquior et dignior Vasallus
  20. posteriori et inferiori (so wohl als jura
  21. majora ordinaria et perpetua,
  22. minoribus subintudusitiqve exsepsi als erdings vorzuziehen; cum etiam Vasallus anterior
  23. cum
  24. chiren; dieweil ich meine pure quaes il: conservando,
  25. non vero de novo acqviendo certet. Dahehr
  26. nicht zu zweiflen, daß Kayserl. May*
  27. Krafft ihres allerhöchsten Amts pro tugenda
  28. inter titate sentorum Imperii regalium,
  29. auch hierinn denen statibus assistenz
  30. zu leisten iederzeit allergnädigst geneigt seyn werden.
  31. So ist auch, bekand daß dieses Post. Officium
  32. anfangs zu zeit der Spanischen praevatenz
  33. mehr auf einen ausländischen Sominat, als des
  34. Reichs beste gezielet haben, mag, und obschohn
  35. nicht das vitium originale hernach in
  36. etwas corrigiret worden. Dennoch das werck
  37. noch vielleicht in ein und andern nach dem
  38. Ursprung schmecken möchte, und eines genauen
  39. Examinis vonnöthen hätte; zumahlen man weiß
  40. d, was an correspondenz und Brief-paqveten
  41. dem publico zu Zeiten gelegen, damit nichts gefährliches dabey
  42. vorgenommen werde.
  43. nicht zu leügnen, daß dieses Post Amts
  44. bedienten sich die paqvete zu öfnen, und
  45. ihres officii zu mißbrauchen wohl ehe unterstanden,
  46. und mehr auf einen außländischen Herrn dem sie verwand, und auf
  47. die parthey der sie angehangen, als fidem
  48. publicam gesehen, deßen anzeigungen sich in
  49. Herrn, Curriani, werck selbst herfür thun,
  50. dahehr sehr bedencklich und sorgsam in schwehren Zeiten, und
  51. wichtigen Dingen von dergleichen Leüten dependiren müßen
  52. gehochst

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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 26r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068813:0051?run=617