Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 34v
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- aber
- s
- daß zu zeiten denen lapischen Bedienten ein und anders
- Engelaßen worden, kan als ein precarium et volun-
- tarium nichts praejudicirten
- Ob auch gleich der Evangelischen Stände Novitum
- gegen die ausländische Postmeistern und deren Exemtion z
- in der Kayserl. Wahl capitulaten gleich vielen
- andern nicht inseriret, ist ihm doch auch dadurch
- nichts deriviret worden. Und was da articulum
- die projectiren Capitulationis perpetuae
- so hätt selbiger, wer er vom Autore selbst
- angeführet ausdrücklich in sich, daß der General-
- d
- Postmeister die Posten allein an denen orthen, da
- er sie bisher gehabt, und NB.
- gezogen verricht, anordnen möge, welches hehrl
- bringen anstatt werden solte, also
- guthwillige und zwar
- provision al zulaßung nicht zu extendiren, sondern
- juris andeutet,
- einen modum acqvirend
- Ob nun schohn
- die punctirte Capitutatio perpetua zu
- keinen stande können, so ist doch diese Rescriptio
- des lapischen postamts, auf die orthe da
- desten Posten nicht nur vorhanden, sondern auch 10. Habeb
- andern auch hehrbracht, in die wohl Capitulation
- der Römischen Konigl. Mayt Jocopli
- p. 34.
- ausdrucklich inseriret mit hin den lapischen
- extensioen gesteüert worden. Umb. Wollen
- wir keines wegs gestatten, daß Churfürsten
- Fürsten und ständen in ihren landen und gebieten, wie dieser
- Kayserl. Post ämter vorhanden und hehr gebracht.
- solche Personen welche keine Reichs unterthanen
- angesezet, oder dieselbe außerhalb der
- responden befreyung von dem Beytrag gemeiner
- itte
- Hat beschwehrden excurirt werden.
- sondern in dem §. 6. führt
- curvianus viel Autores an, so das
- ayserl. Post Regal pro Reservato Gallus, es
- wird aber auch solches nicht gestritten
- sondern sub debita distinctione paulo ante dicta
- ren eingezäumet, salvo scilicet postarum
- herr Leibniz.
- reibet sich zwar
- provincialium
- dem befunden, anfügenden corollario
- l
- gen diese distinction hermach gar hart
- dem Anwend deß gleichwohl ein theil oder
- laßen, aus dem fundament
- daß gleichwohl in einiger Stande Landen
- n Un
- das General Bo istmeister Amt
- Die Provincialkosten all
- h mit in sich begreiffe; Nun
- n hätten oder Kayserl. Mayt Kraff
- ihrer Reservaten
- in aller ständen Landen
- ein gleiches recht, bey
- welches der Scriptor
- 1680 thl.
- st an den Land ist, sich sonst das
- r
- ratione ad effectum dominatis
- r der antwortung Reichsständen 100 sch
- gleichen einen Universität machen wollen.
- t, und also keine Macht eigne von der Durchl. Testament d
- indesendente invivitialiat zusten zu halten.
- nachg
- Monaten
- ande hin wird, dergestalt von her
- grundstreit 3ten stuck. 3)
- Cap. 3. adentic. 35
- her Churf. Collegio entwurff betrifft
- eines Reichs
- addit. ad firm
- lib. 6. 12.
- pro rationem
- exemplenz keuipsi
- decio. Dux. lib. 2.
- 24. 9
- vomissen in Nota
- maßet. Daß
- præcen tum pot
- 1659 zu f
- gedruckt
Cite
Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 34v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068813:0068?run=617