Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 54r
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- von dem unbefügten beginnen und empfändlichen
- expressionen, so sie gegen Chur. Fürsten
- und Stände und deren Jura eminentia
- nicht nur in offentlichen Druck, sondern
- auch an hohen orthen vorzubringen sich
- nicht scheinen abschrecken sollen
- damit sie die würckung selbst davon
- nicht dermahleins mit ihrem Schaden
- erfahren möchten.
- Churf. DurchP führen ferner
- an, ex retro. Actis was bereits theils
- aus den Kayserl. Rescriptis selbst
- erwehnet worden, daß nur etliche
- von
- Chur-Fürsten und stände sich die
- Lmpische verfaßung gefallen laßen
- die übrigen aber, und ChurBrandenbl.
- insonderheit, die Posten und deren unbe
- schrenckte Bestellung in ihren Landen
- behalten, und keine Enderung zu laßen.
- wollen. Und daß so gar einige
- Vohrnehme Reichs-Städte gegen
- Die Janische Belehnung ihr vohr-
- ehrgebrachtes recht und possess angeführet
- auch das Churf. Collegium sein
- guth-achten vom 27 Januar 16 37.
- dahin gehorsähmlich abgeben, daß
- denen Ständen selbst durch der
- Territoria solche anstalt zu machen
- Krafft ihrer Regalien. Damit
- sie vom Reich belehnet, Heim zustellen,
- müsten
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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 54r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068813:0107?run=617