Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 60r
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- sich mit den Käyserl. Gnaden und belehnungen
- ihrer Lande vergnügen und gahr nicht mit
- schoben angen ansehen, daß Kayserl. May4
- auch der Saxischen famili eines von ihren
- Rescripten zu lehn aufgetragen p. 17. (§.
- macht also eine gar unanständige compara
- tion, verfält darauff in materiam plane
- alienam de origine principum Imperii
- temporiiusque Carolinorum et Ottonum
- macht die Hertzoge der Zeiten zu Generalen
- und die Fürsten zu Ambtleuten, ohne
- in
- ihm ein altes Erbliches recht zustehen,
- streitet mit den Caesarino Fürstenerio, dem
- inquessirt, dem vortrefflichen Autore
- institutionum juris publici so 1683.
- d
- an
- zu Franckfurffte oder oder gedruckt, und
- damit
- andern mehr, bloß uns allein, er durch
- solche allotria causam statuum bey
- denen unverständigen oder passionirten
- odios, die Täxische aber favorabel machen
- möge. Allein man wird sich an sein exempel
- nicht kehren, sondern diese Fragen gäntzi
- lich alhier bey seits stellen
- n. (Will er schließen weil der
- Kaÿser Justinianus und andere in statu
- Imperii pure monarchico alle Posten
- Vollkommen und allein gehabt so seye
- ein gleiches noch anietzo zu praesumiren;
- es könte, denn clärlich ein anders auf
- den Reichssatzungen oder Kayserl.
Cite
Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 3, fol. 60r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068813:0119?run=617