Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 4, 1, fol. 26v
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- überlaßen, iedoch dergestalt, daß die anderen Chur-
- ben (welche Ihre wolsterfälle aus denen Esschenba
- cherteichen gehabt, solche Unverenderlich zu
- ihrer nochkunfft ferner behalten sollen,
- Im übringen wollen auch Ihro Durchl. den
- Bergambt hieine gnädigst befohlen haben
- an Selbiges mehr gemeltum Hoffrath alle
- einiglichste handtbietung und schützfeiner leu
- te leiste, auch nachrichtungen von der wind
- mühlen und waßerkämse halber gepflogen
- deliberationes communiciren, und sonsten
- alle befoderung zu erlangung der materia
- lien erweisen solle. Wie dann auch we¬
- niger nicht die jenige, so der vollziehung
- dießes werck directe oder indirecte schaden zu
- thun suchen würden, mit ernster straffe
- und ersezung beweislichen schadens ange¬
- sehen, und diese sache aufs favorabelste
- tractiret und expliciret werden soll,
- Solte aber die vorigenplagene Wirkung und
- daraus entstehender guthe dem Berg
- werke nicht erfolgen, und also die probe
- Serstmo auf
Cite
Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 4, 1, fol. 26v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068814:0054?run=617