Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 139r
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- H. Johorum Jacob Hofmann, sagt vor
- 1.) daß 25) an den 4 biß ausbeth-agen auch
- die entfallung von der Montagsmahlzeit wie anderswegen
- e
- en
- üblich ein gesuchzet und deren werth vor die gedancken gesinnet
- werden. M. h. H. wehnet dadurch kommen die angegednete Monath
- collegus cession, ich zweife läger das solche die intellectiones soviel
- n fürderst seyn, und das Lande: da man sonderlich seine ständige contracten, auch leichtliche Zeit ist bestän
- r allen sie von anderen orthen wie oben, die es die 12, sind würde successi
- denn die große föchte, dadurch dann da mostiret reliquiren werden.
- also derselbigen zu begreiffen. Doch könte die lautiones
- en
- die anmahlig zu Amsterdam bey den den gä
- der monathe darein
- geleget, und die leüte aber der geschlichtkeit so wohl zu auß
- i
- e
- s
- eine
- gebehrts allingsten desto kräfftiger angemahnet werden
- D. Rath er das nur guthen philosophordumque gedruckte
- 1
- s
- ch
- ichts
- denn solche dankenheit auch distribuiret, auch dafür 1A. §. 12.
- öch
- erhalten,
- riten
- d
- gefordert werde. Vermöget, daß würde etlich j'00 thl. numpel
- machet, allem in den Chur-Maris und important zu bringen, und meinen natur daß die Natur
- vermeinet.
- machen. Zu dem wird der linien schweig, auch nach weitem solche Zu antreten Caetero An
- in
- e
- r
- ey
- eiten so zie
- geld belegen, der Acta: und zu reg. ist Land durch der Amover oder hier auch an Advocat
- n unterhanden, ob
- der 4 thl. allein ich finden bedencken, daß man die administration
- der Justiz noch mehr beführet. Wer bedrenget wird, der ist nur
- de, als ductum habe daran obgedinget, ist eine fampe litigentum
- in
- chaffen. Sonderlich deß man bey so a
- t, der sumenticam alieno alteris C arumniae et matitia
- vntgegen gesandt, in straff ziehe ad demarario
- ein theil, und ipso adeum davon zulegen, w
- nicht unbillig
- e
- der
- einige aber so
- kombt haben, ieder ihren auf solches. Dem operaria du bittet werden
- rechte, wen die wollen
- aus 100 thl. 100 t. 16 1.. ist sch solle aber am Landeres
- et,
- sonderlich wenn da juramentus calumnur et
- orschlagen, Kosten
- maliter entgegen gehandelt worden, und
- a
- e
- e
- von dem straffen parlem fiscu partem aequario interirte,
- das Vors andere, und welches das furnehmes
- ß man die proceße durch deren schleunige und grundtliche
- s
- Versuchung forderlichst zu ende bringen, auff welchen fall mit
- hoffe bey ihrem großen applausen der malckthamm guten ansehnliches dafür zu
- dem ergo zu erachsen köndte. Ich weiß aber nicht ob bishe
- Es ist auch nicht
- ein ieder ver
- werde
- nicht straffen.
Cite
Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34, fol. 139r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068823:0263?run=617