Search the Nachlass

LBr. F 1 · Wolfenbüttel, Anton Ulrich v., fol. 201r

Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.95.

Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text

One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 200v); this page is its right half.

The machine reads it as

  1. von der
  2. Was E. d. juris opposition vor
  3. Nutzen haben würden.
  4. an sich selbsten kan ich meinem
  5. gewißen nach nicht anders sagen, als
  6. daß mir des Churfürstl. Suchen allezeit
  7. billig vorkommen. Denn wie kan man
  8. dem Churfürsten zu müthen, daß er in puncto des Rangs
  9. Interioris conditionis in seinem eignen Creise
  10. seyn soll, als alle andere Churfürsten,
  11. die allezeit den vorsaz in dem Creis
  12. haben wo ihre Churlande gelegen
  13. und weniger seyn will,
  14. erwilliche Churland sey noch nicht
  15. abgleichen dahin gegen das Exempel
  16. von Bremen im NiederSächs. weiß
  17. selbsten zeiget, daß ein director einem
  18. nostri non-dire.
  19. zur
  20. gewichen,
  21. nehmlich ein Herzog einem Erzbischof von Bremen, also
  22. daß auch wohl ein Herzog von Bremen
  23. aniezo einem Churfürsten weichen kan, ob dieser
  24. schohn nicht dirigiret. Das Exempel
  25. zwischen Bayern und Salzburg ist auch starck
  26. und wenn man gleich sagen will.
  27. daß eigentliche Churland sey noch nicht
  28. benennet, so wird es doch vermuthlich
  29. dermahleins benennet werden, und ist
  30. weifelsohne in diesem weise gelegen
  31. wollen, und ist billig, daß interim sein
  32. jus io integro erhalten werde,
  33. und man kan man von dem jurisuffragii et praecedentia
  34. das Land
  35. im weise nicht außschließe
  36. c
  37. Wenn demnach müglich wäre,
  38. es dahin zu bringen, daß E. Durchl,
  39. sich ercläreten, nicht nur der Churfürstl.
  40. praecedenz im Craise nicht zu wieder zu
  41. seyn, sondern sogar zu deren erhaltung
  42. officia anzuwenden; so solte ich dafür
  43. erhalten, daß wäre der rechte weg zu
  44. einem beständigen guthen vernehmen
  45. und vertrauen, dabey man beyderseits
  46. vergnügen finden würde. Und köndten
  47. E. D. vermuthlich dabey was anständig
  48. und billig stipuliren;
  49. ich aber würde mich höchlich erfreüen, wenn ich zu
  50. einem so guthen werck contribuiren köndte.

Cite

LBr. F 1 · Wolfenbüttel, Anton Ulrich v., fol. 201r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-3617045:0401?run=617