LBr. F 1 · Wolfenbüttel, Anton Ulrich v., fol. 224r
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- Es ist mir ein beqvemes Mitte
- beygefallen, davon gelegenheit zu nehmen.
- eine guthe Verfaßung in einigen Religions-
- Sachen zu machen, damit allerhand zerrüttungen
- vorgebauet werden möge.
- Es ist bekand, daß das Corpus Julium pro
- Nomma doctrinae in diesen Landen gehalten, auch
- beschwohren wird, und doch in weniger Leüte händen,
- alß billig etwa in einer beqvemen, so seine wieder
- aufzulegen, dazu dann ein Buchhändler sich
- angeben, und umb ein privilegium unterthänigst
- anhalten köndte, so ihm auch vermuthlich an
- denen beyden nicht abgeschlagen werden dürffte.
- Es köndten aber eine Durchl, davon gele
- l
- genheit nehmen durch dero Geheimte Räthe mit
- denen Churfurstl. Hanoverischen in deliberation zu
- ziehen, ob nicht der Neüen Edition einige von
- Denen in Gott ruhenden hohen vorfahren, oder
- auch den iezigen Herrschafften publicirte Edicta oder
- ergangene Rescripta, auch sonst noch einige
- dienliche Verordnungen oder erleüterungen communici
- Consilio beyzufügen, auch einigen Theologis auffzu¬
- geben ihr guthachten darüber abzustatten, damit
- denen einreißenden schwar meregen, haltungen
Cite
LBr. F 1 · Wolfenbüttel, Anton Ulrich v., fol. 224r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-3617045:0451?run=617