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LBr. F 12 · Braunschweig-Lüneburg, Johann Friedrich v., fol. 53v

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  1. Sonders gesenwähriger geehrter
  2. es haben Ihre Hochfürstl. Durchl. mein gndster H.
  3. ie jus suppedit habe, daß der teine ende collegia satisfolae, et la
  4. n theilung wegen deswegen, so theils sind in die leute tod art; von ihren ho
  5. daß mir die weg, gndst Conferiren rathsstelle
  6. kunfftig einer solche Correspondenz
  7. e
  8. r
  9. fällige bestallung
  10. vorigen Jahres gereichet,
  11. zu formiren aufgehalten
  12. werden solle, maßen
  13. mein guter H. von
  14. den Herrn jehen
  15. und CammerRaht von
  16. a
  17. n
  18. umb anhehr
  19. Weil auch newe
  20. bitte demnach
  21. mich ohnbeschwert
  22. wißen zu laßen. (
  23. wann ihm gelegen
  24. solche gegen meine
  25. quittum des
  26. auszahlen;
  27. zu laßen
  28. rch
  29. bliben werde.
  30. welche guthe
  31. Als leben der unterthänigsten hofnung, es werde
  32. hochfurstl. Durchl1
  33. wizendorf mit mehrern
  34. vernehmen wird.
  35. e
  36. zu können.
  37. e
  38. der
  39. sonsten dem Bibliothecario vor mir vor seine
  40. reisekosten
  41. hundert Reichsthaler passirt
  42. werden, nach dero weg nicht die helffte so kostbar
  43. Als lebe der unterthänigsten hofnung es werde
  44. hrthie Hr. Hochl. Durchl, zu dem Läni so
  45. e
  46. c
  47. ein gnädigstes bedencken neh
  48. herr gedachter solches regend und
  49. eine verordnung zu thun so der angebohrener mittigkeit
  50. und dero gnaden, so ich gegen mich gespüret gemeß,
  51. ich zu erwiederen sey.
  52. Und stelle ich dahin ob
  53. M. hg. H. Leibniz bereits von mir eine eingfangenen zuverschieden
  54. suchen und verbleibe
  55. werde
  56. so
  57. habe dahin rechnen, und mir iezo das
  58. vorgangenen Jahres besoldung völlig
  59. sylogio entrichten leichen laßen, oder andre Verordnung zu
  60. g
  61. machen gnädigst geruhen wollen, damit ohne abgang
  62. der reise kosten ich dero gnaden völlig genießen
  63. und solche in meinen Nuzen verwenden möge.
  64. aus
  65. hreiben nun wihr hochst gedachte Ihre HochEd.
  66. et. Daßfels gnädigst verordnung werden werde
  67. e
  68. llezeit vor ein höhefürstliche Gnade erkenn, und
  69. c
  70. mit mügligsten unterthänigsten diensten so viel an mit
  71. erkennen.
  72. per suaß

Cite

LBr. F 12 · Braunschweig-Lüneburg, Johann Friedrich v., fol. 53v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-3617988:0106?run=617