LBr. 628 · Meier, G., fol. 10v
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- en sogenannten sansi ordnungs lieb und überallen Societät, ja auf erforderten Ball, ein nus ihren
- vor alle verbindliche ihre sofort in Nahrschung schönen und nessen sonderbaren paÿres. Verw
- ten ruinem und ansehnlichen Drufte in salia, wie auch curieusea dazu venditiren keu
- ploire, und nach vollenbergen Deütst von eines jeden corringene sein Exemplar ohnjussbars und zwar arbeit
- solchen verbis des Vorschafften dafür es sonsten bey meinem nicht erlangt werden wird, noch angefieret
- werden dann behändiget werden. Da auch von denen (era) H. Büchg. Excell, oder sovnsi
- eine summa, zum Vorschluß, beyvertragen belieben wolltes, wird mani ordentlichen umbständen nach
- en aber billigkeit zu bringen wissen. Daß aber aber alles vermahren, die embrige verrichtig
- zum Durchachsenus, von hierunter gesezten circa anno 1616161616161616161616161616 bis tangstens auf Johannis 1677. sich nicht anfangens
- und dahero die Bestrettung des Beclags nicht folgen wirdet, soll so dann jeder seinen gethanen Verschlu
- Ces sey vor sint oder mehr Exemplaria) entreden von dem andere H. Steismen oder van valeur, schein
- wieder abzusodern versuegt seyn. (
- ost also der Vorschuß zu iedem Exemplar, (deren einer nach befallen viel oder
- wenig, pro ratione B Boo Einlage. Becl. beÿde einige betrümungen komt in gutem Hannover couterren en Oxde Franco
- einmündigen. Ergo Marchtens; sey deren Erlegung oder Einsendung der Amptoc, nebst se valeur
- seine welche derbe diesen Dorischach einnehmen, und also derselbe einem van ihnen geliefert über juge
- gende werden dann einen Caesheim ertheilen wird, der von beclagten beyden vorsehen einrich durch durch anders
- chreiben auch mit einem gewissen numero, (welcher auf des Edleum des Comissans. Buchsversten wird)
- verfert werden; nochmahls aber auch bey erfolgter resolvireung der Exemplaria verursolven, als eine
- Voietung wieder eingeliefert werden soll.
- Dieses adversissement ist mit der Societät gewöhnlichen
- Insiegel, statt der eigenhändigen Unterschrifft von
- allen hiesigen verwandten der so genannten Kunst
- Rechnung sub- und übenden Societät, beträfftiget.
- omnach a` 1696. an 4ten Decemb.
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LBr. 628 · Meier, G., fol. 10v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-859613:0020?run=617