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LBr. 628 · Meier, G., fol. 10v

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  1. en sogenannten sansi ordnungs lieb und überallen Societät, ja auf erforderten Ball, ein nus ihren
  2. vor alle verbindliche ihre sofort in Nahrschung schönen und nessen sonderbaren paÿres. Verw
  3. ten ruinem und ansehnlichen Drufte in salia, wie auch curieusea dazu venditiren keu
  4. ploire, und nach vollenbergen Deütst von eines jeden corringene sein Exemplar ohnjussbars und zwar arbeit
  5. solchen verbis des Vorschafften dafür es sonsten bey meinem nicht erlangt werden wird, noch angefieret
  6. werden dann behändiget werden. Da auch von denen (era) H. Büchg. Excell, oder sovnsi
  7. eine summa, zum Vorschluß, beyvertragen belieben wolltes, wird mani ordentlichen umbständen nach
  8. en aber billigkeit zu bringen wissen. Daß aber aber alles vermahren, die embrige verrichtig
  9. zum Durchachsenus, von hierunter gesezten circa anno 1616161616161616161616161616 bis tangstens auf Johannis 1677. sich nicht anfangens
  10. und dahero die Bestrettung des Beclags nicht folgen wirdet, soll so dann jeder seinen gethanen Verschlu
  11. Ces sey vor sint oder mehr Exemplaria) entreden von dem andere H. Steismen oder van valeur, schein
  12. wieder abzusodern versuegt seyn. (
  13. ost also der Vorschuß zu iedem Exemplar, (deren einer nach befallen viel oder
  14. wenig, pro ratione B Boo Einlage. Becl. beÿde einige betrümungen komt in gutem Hannover couterren en Oxde Franco
  15. einmündigen. Ergo Marchtens; sey deren Erlegung oder Einsendung der Amptoc, nebst se valeur
  16. seine welche derbe diesen Dorischach einnehmen, und also derselbe einem van ihnen geliefert über juge
  17. gende werden dann einen Caesheim ertheilen wird, der von beclagten beyden vorsehen einrich durch durch anders
  18. chreiben auch mit einem gewissen numero, (welcher auf des Edleum des Comissans. Buchsversten wird)
  19. verfert werden; nochmahls aber auch bey erfolgter resolvireung der Exemplaria verursolven, als eine
  20. Voietung wieder eingeliefert werden soll.
  21. Dieses adversissement ist mit der Societät gewöhnlichen
  22. Insiegel, statt der eigenhändigen Unterschrifft von
  23. allen hiesigen verwandten der so genannten Kunst
  24. Rechnung sub- und übenden Societät, beträfftiget.
  25. omnach a` 1696. an 4ten Decemb.

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