LBr. 629 · Meier, J., fol. 45v
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- bishero gemüths begrühet zu haben: So furnir aber dero Gewogenheit
- über alle meine Verdienste ferner zu extendiren gewillet
- seyn wollten, und diese Sache durch dero gültige Interces
- i
- in
- einmal zum erwünschten Ende, wornach mir sehr verlanget, bringen
- helfen, würden Sie mich solchergestalt obligiren, daß nichts sey
- nicht
- dürfte, worinnen solches zuerkennen nicht hinwieder trachten solte. Wegen
- des gebetenen Menschen zu dero Diensten habe Ich einen Vorschla
- se
- Das subjectum ist in literis nicht uneben versiret, fromm und
- et
- überdiemassen dienstfertig, so daß man Ihn wol durch ein Feüer jag
- ß
- sollte, die Hand zum Schreiben ist auch eben so schlimm nicht, wenn
- soll es
- mit dero Vorsess nach Hannover zur Probe hinüber kommen, da Sie denn
- hen werden, ob es Ihnen anständig oder nicht. Womit Ich nechst
- Empfel. Göttliches Schuzes verharr
- e
- Meines insonders
- Hochgeehrten Hn Hofraths
- gehorsamer diener
- Meder
- Göttingen
- o duob
- ^
Cite
LBr. 629 · Meier, J., fol. 45v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-859639:0090?run=617