LBr. 640 · Mennichen, fol. 5r
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- n Hochgeehrte Herr Secretarius
- undt großwehrter gute gönner
- verfodert die hohe Nothdurfft, das demselben Göbermahl wegen
- ed
- H. HoffRaht Lieb nutz restirende rebus, bemühen muß
- e
- Indeme verwichenen Sonnabendt in Br. bergämbte allen Und
- Jeden Schuhlin: ernstlich, Und bey hoher poen anbefohlen worden,
- das dieselbe keinen einigen geweilen, er sey was, Standes,
- en wolle, hohe oder Niedrig welcher vber 2 quartale zu
- gestiret, mit der caduci einige verlei sehen, oder auf das Schuhlm
- gefahr und schaden ankommen solten. Weilen
- quartas Schlus jener 8 tagen zu Ende ist Und ich von denen
- Gestanten, die wie gedacht über 2 gnugsale nachstendig
- indt keinen davon in rechnung ansehen darff, sondern
- bey dem schlus und producienige des zu biszellen ba
- n
- geldt dafür erlegt werden muß oder nach Churf. ver
- ordnunge die Coducirungehöhrige fallen, undt
- lle meinen Hochgeehrten Herrn Secretarium dien
- gantz fleherlichst. Er wolle doch ohn schwer die verspüge
- e
- mit zuthun belieben das entweder gewißen re
- eltzunde eaducierunge oder aber baar-geldt diese
- woche, weilen es keinen langen Verzug hat erfolgen möge.
- darüber gewiße nachricht mit wenigen erwarten wil,
- Immittels, Güttl. procession verwahhst empfehlen
- Tugst Zeller den 5ten Martii 1687
- Mans Hochgeehrten Her
- Dienstschuldigster
- er
- Mein
Cite
LBr. 640 · Mennichen, fol. 5r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-859733:0009?run=617