LBr. 750 · Mertz v.Quirnheim, fol. 1v
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- Immittels hatt es gelegenheit geben bey Herrn gudeno von Meinem
- et
- hochgeehrten Herrn zu reden, welche sehr rühmlich zu demselben discurirt,
- ich aber bin in terminis canemlibus blieben vndt weiters nichts
- e
- e
- alß Meines hochgeehrten große capacität, vndt schwer sine die in die con
- bracht nicht zweiffelendt es werde dieses wohlgedhan sein, solte
- e
- ich auch ins künfftig bey den hohen Aug. Ministeren gelegenheit
- en so werde ich gewislich nicht vnderlaßen alles das wenige
- zuthun. Waß einem trewen auffrichtig Diener obliegen soll.
- e
- publicis habe noch nicht recht mich erkunden können maßen noch
- s
- o viel zeit kaum überlaßen, in böhmen will es ein wenig
- falsam aufsehen indeme die Voderkam, Schwedig zu wand
- Geheim zu Verhütung deßen albereits kl. Commissarii
- dahin gesundt worden, der Hertzog zu Lothringen wirdt,
- erwartet vndt andern vernehme officiret vmb zu deliberiren
- n
- wie man inskünfften allen still vorbey Menge. Im Übrig
- erwarte indarzeit was Man hochgeehrter Herr zu befehlen
- gerneühnet der ich bin nebst göttlicher empfehlung
- Wien d. 23ten Xbri 1677
- p
- e
- Meines hochgeehrten Herrn
- Jahr Ihro Hochfurstl. D. Meine
- vnd arthänigste recommendation
- C. Dr Pradisio H. Kahm
- Schuldigster diener
- cum utrichen familia thue in Campehlen
- Mestus d
- e
Cite
LBr. 750 · Mertz v.Quirnheim, fol. 1v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-859782:0002?run=617