LBr. 750 · Mertz v.Quirnheim, fol. 14v
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- Was sonsten M.
- e
- wusten nachkommen. Nur ist nicht bewust gewesen,
- hlen. In Neues Gnädigsten Herrn
- annuario hehr gearbeitet. Wie
- geschäfften vom
- erschreibet) einheimes und das andere in der dienst
- deswegen Zweifels ohne gnugsam informirt seyn
- werden, als ist guther success umb soviel desto ehe
- Hoff
- wonde sobald ich zu
- Hanover angelanget.
- s
- solche
- davon part zu geben nicht unterlaßen, der
- n
- verbleibe
- Herr von Randeck, Kayserl. Resident
- alhie ist vor etlichen tag plözlich
- gestorben. Sonsten nicht ob diese stelle
- e
- nicht ein werck were vor den H. Kanzler.
- 16
- bey meinen Gndsten
- herren zu gedencken von mir begehrt, dem will beßer
- daß
- e
- ausgeben. Weiln nun Ihre Gott Durchl4
- der sach erlanget,
- Homburg
- h
- der einige
- nachricht in
- enstergebenster
- .H. Leibniz
Cite
LBr. 750 · Mertz v.Quirnheim, fol. 14v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-859782:0028?run=617