LBr. 676 · Muratori, fol. 229v
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- und den nöthigen zu gangen zu den scripturen
- zu benehmen, oder doch schwehr zu machen.
- den
- hä man sonst beßer da
- t
- kan
- worten; sondern auch
- und zweck gelangen
- s
- wenn die
- nicht
- untersuchung unvermerckt geschähen
- 5
- kan
- an
- e
- Und weil also des Hertzen, pro
- e
- bey diesem stücken
- eine praecipitirte publication
- und
- Wohlgaden aber nicht dienen
- n
- n
- nd
- noch zu der
- n
- controversia mit dem Römischen Post etw
- elden kan, so hefftet man es werden, dem
- n
- b
- s
- c
- e
- den
- einer gewegen
- och Fürsten durchl. zu Modena
- n
- Zeit und biß nach verricht
- ne
- zu
- fungen an
- der annoch nöthiger untersuchung verschrieben
- en; Solche untersuchung auch
- Wie bereits gebethen wo den meid ist befördern zu laßen
- n
- guth finden.
Cite
LBr. 676 · Muratori, fol. 229v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-860518:0460?run=617