LBr. 741 · Pregitzer, fol. 14v
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- Herhooß Namen innzuhaben amoris 42 oderlichen, hernach aber anno 1453.
- B
- e
- Die Ablösung und dienenter gefall neben deren 4. Wändten ihre Herzog
- erbrechten vorbehalten, vnd endlich durch Herzog Sigunden anno 1457, die
- e
- l
- rursche hochgehendß Summa vollständigkeit vnd demselben solche
- ch
- Landvorten Sicherbahm gäntzlich abgeschickten worden. Wie in mihr angezo
- ner gründlich entgegen gestellter Erinnerung, und dabey allegirten
- decurisitis sub Num. 9. 10. n. 12. 9. et 14. unterschrie
- e
- Welches alles in substantiasibus schon Azum 1599 von seitte. Deßelockens
- Alsdorf vor einer zwischen demselben contrahte etwas seyn, verordneten com
- es
- mission judicialiter und außzährin bekandt werden; maßen dienen vnd
- 6.)
- ic ihrer damahl bey gemeldter commission eingebenen Beschwerdt schritt,
- folgendes zu ihrem behalt angezogen
- g
- Daß man ihre Guelen der H. Abrath zu Alsdorf alle seine Herrschafften beson
- n
- daß die Braalschafft des Dorf Friderico Barbaro seu Dux Iure vitae obligator, Amor
- etäglich 23. Und unter andern nicht güthern zu der Drucksehen als dorf gehörig haben
- ie deraeden zu Elector den Majest, wie er in eltron Schriften gemeint 6ft, aber
- der bleat desiderl. Comt dem creditend allerzugehöhung bin theil der grechlich inngefa
- vnd amaßen aber daß die den auch also vor 700 ipsen der Metallert in dem Reich dörfer
- wald gefällt und ihrer Obrigkeit den Grauen zu Altorf ein person oder dis
- barkeit gewißet. Es seye auch nach absterben daß zu schlechtß der Guelphagen und ihre
- en zu Alsdorf hier Strafschaft Alsdorf und per geschneres sie die von Altdorf
- Cant allen ert Solden vnd Forsten nächst bei Utdorf gethan, auch andere guter
- Hertzogr in Schreiben kommen, welche etliche Gott, Schönser zukum alß extra
- ei
- n
- eweissenauen schuldster Beindt und andere mit Stichtung, begnadung und freyheiten
- et
- ß
- gehabt vnd gewidmet in ihme eignen wälden und wärten so man als da
- h
- ben sobald womit zuholten und mehr gerechtigkeiten zu gebrauchen: Doch haben die H
- e
- an das in guthem daraus wir verlassen, weniger denen Vorbolhdorf alß damahl
- f
- Kön gehorsamsten standhafften eigenthumlichen verderbung vergeben, noch was geschmähert
- n
- en
- sondern ihres neben andern Verderthum bey ihrem getrauen deß helfens im negoti
- bald der bleiben laßen; citarbeÿ sie auch die Herzoge von Schwaben biß auf Conrad
- nam den letzten plöchte von darthunen altegen gescheinet wird erhallte.
- Bischoffmum durch den todt Conradini das Herzuthum S
- zu haben und damit a
- Der H. Assident Alsdorf samt dem wand dem Römischen Reich alß sehr apart wird
- eingefallen, v. der die Ständ deß Reichß (wie ieder erlangen mögen)
- urtheilt worden
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