LBr. 863 · Sieverds, fol. 23v
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- ob
- ten so sie solle wieder zurück, oder ob sie allhier
- soll tranckiren, v. sodann nach dem bestinirten Ohrt
- Portschicken.
- e
- Es hat vor ohngefehr
- H. Ludolphi von Franckf. Dürgen
- 14 Tagen der
- hiesigen H. Rect. Reissimum erkundigen lassen
- ob nicht sein Comment. Aethiopicus, welchen er
- andre 14 Tage vorher an hiesige Gnädige Herr
- n
- schafft verehret, von Deroselben ferner ohinauff
- die Bibliothec gegeben wäre, so aber biß ietzo
- noch nicht geschehen, vnd aber vermuhtet daß
- ein
- noch wol geschehen möchte, weilen wie vernehme
- ihm
- Beitz. Anthon Ulrichs Dürchl. gemeinigl. sothane
- e
- Bücher nach Verlauff einiger zeit solle pflegen her
- s
- b
- ez
- auff zu geben, Nachdem Eü.Excell. nun schon
- Verlängst ein Exemplar davon angeschaffet haben
- hönte selbiges, wann jenes nach Terauffkommen
- etwas
- solte, unmaßgeb. gegen ein ander BuchKinder
- umbgesetzet werden, es nehme auch selbiges der
- H. M. Reisseus, wie er sich verlauten ließ, wol selbst
- umb den außgelegten Preiß wieder an sich, ich
- s
- ei
- habe immerzu sieder deß die
- verwartet daß
- dasselbe exemplar von Ihr. Dürchl. würde
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LBr. 863 · Sieverds, fol. 23v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-866668:0046?run=617