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LBr. 879 · Spedazzi, fol. 22r

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  1. den Elenbten befindliche Romanien, und ermittungs-Nußstand
  2. ohne zu beßerlichen orths zu kommen sollen, und solche es modo, wie
  3. sie Baccalität es an thunlichsten zuseyn finden wird, zuuntersu
  4. chen, ausfindig zumachen und einzubringen besugt und berechtiget
  5. sene, eodann
  6. oben. Haben wir alle Unserer Kayserl. Hof- und derselben sü
  7. ordinirten Land-Bayne in Unseren Erb-Königreich- und
  8. deren zu verrechnen schuldige Abfahre Gelder neben denen sich ewig
  9. nend- und gerichtlich erkennt, wie auch künfftig hin erkennenden Ca
  10. ducitiren, contrahanten, und innachten Geld bestehenden Eilea
  11. h
  12. litäten: ingleichen
  13. vid.
  14. 3
  15. albereit anderst in perpetuum disponirte lex, wie auch die Un
  16. serm ârario zusallende Graff-Oelver pro dore vollständig über-
  17. laßen, nicht weniger
  18. 4ten wollen-3.) auch der Baccalität zu theilen die Banck-
  19. praelmontis. Artam, welche alle und iede, so die Banal-Privile-
  20. zien, praerogniven, bencheien, und vortheil genügen wollen,
  21. Jährlich nach proportion ihres Grans, und Condition, der zu
  22. Ende dieses Patrons beygerichten Daniel, und denen in selber se
  23. cundum Gradus gemachten fallen gemäß, was gewiß in
  24. von 3. fl. bis 200 fl. in die Dannaliats-Haubt oder filial-Callen
  25. einlegen: Pariter
  26. d
  27. 5
  28. Die Dienst-Artham, welche all vie jenige so in Unseren
  29. gesambten Erb-Königreich- und danzen in hof-Civil-wie auch
  30. hof-Militär und davon dependiren willen, und deliberirte
  31. ren nicht weniger Cameral-Diensten sich befinden, und nit bey
  32. Unser- oder denen verwittibten Kayserlichen Hoffschädten in der
  33. eberen (als welche letztere so wohl von dieser wie auch der
  34. gleich vorher gehenden Banzel-Lezimmerions-Aretia gänzlich be
  35. recht bleiben Uns anbey mit Dero würcklich verpflichtet seyn,
  36. lichen auch eine 500 fl. oder darüber abwerffen, auß Unserm Arab
  37. rio bekommende Besoldung, Adjura, oder pension zu genißen ha
  38. ben von solch ihrer besoldung,Adjata, oper verlben ein für alle
  39. mahlinit 6 pro centro abstatten; die jenige aber welche meinem
  40. 50. §. Ober darüber betragenen Salario, Adjura, oder pension
  41. über kurtz, oder lang erst gelangen, eine halb-Jährige Besolprung
  42. Adjura, oder Persohn, jedoch nicht auff einmahl, sondern in Quu
  43. tali gelicirter als nemblich im ersten und dritten Quartal, der Bau
  44. calität pro dero zurücklassen: Notingegen fünfftigthin ihre Be sol-
  45. dungen richtiger bezahlet werden sollen.
  46. 6.) Die assignations-ortham, welche dahero todt allhie
  47. weilen all- und jede Unsere militär- und Cammeral-Befolle, und gemeine
  48. will

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