LBr. 879 · Spedazzi, fol. 22r
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- den Elenbten befindliche Romanien, und ermittungs-Nußstand
- ohne zu beßerlichen orths zu kommen sollen, und solche es modo, wie
- sie Baccalität es an thunlichsten zuseyn finden wird, zuuntersu
- chen, ausfindig zumachen und einzubringen besugt und berechtiget
- sene, eodann
- oben. Haben wir alle Unserer Kayserl. Hof- und derselben sü
- ordinirten Land-Bayne in Unseren Erb-Königreich- und
- deren zu verrechnen schuldige Abfahre Gelder neben denen sich ewig
- nend- und gerichtlich erkennt, wie auch künfftig hin erkennenden Ca
- ducitiren, contrahanten, und innachten Geld bestehenden Eilea
- h
- litäten: ingleichen
- vid.
- 3
- albereit anderst in perpetuum disponirte lex, wie auch die Un
- serm ârario zusallende Graff-Oelver pro dore vollständig über-
- laßen, nicht weniger
- 4ten wollen-3.) auch der Baccalität zu theilen die Banck-
- praelmontis. Artam, welche alle und iede, so die Banal-Privile-
- zien, praerogniven, bencheien, und vortheil genügen wollen,
- Jährlich nach proportion ihres Grans, und Condition, der zu
- Ende dieses Patrons beygerichten Daniel, und denen in selber se
- cundum Gradus gemachten fallen gemäß, was gewiß in
- von 3. fl. bis 200 fl. in die Dannaliats-Haubt oder filial-Callen
- einlegen: Pariter
- d
- 5
- Die Dienst-Artham, welche all vie jenige so in Unseren
- gesambten Erb-Königreich- und danzen in hof-Civil-wie auch
- hof-Militär und davon dependiren willen, und deliberirte
- ren nicht weniger Cameral-Diensten sich befinden, und nit bey
- Unser- oder denen verwittibten Kayserlichen Hoffschädten in der
- eberen (als welche letztere so wohl von dieser wie auch der
- gleich vorher gehenden Banzel-Lezimmerions-Aretia gänzlich be
- recht bleiben Uns anbey mit Dero würcklich verpflichtet seyn,
- lichen auch eine 500 fl. oder darüber abwerffen, auß Unserm Arab
- rio bekommende Besoldung, Adjura, oder pension zu genißen ha
- ben von solch ihrer besoldung,Adjata, oper verlben ein für alle
- mahlinit 6 pro centro abstatten; die jenige aber welche meinem
- 50. §. Ober darüber betragenen Salario, Adjura, oder pension
- über kurtz, oder lang erst gelangen, eine halb-Jährige Besolprung
- Adjura, oder Persohn, jedoch nicht auff einmahl, sondern in Quu
- tali gelicirter als nemblich im ersten und dritten Quartal, der Bau
- calität pro dero zurücklassen: Notingegen fünfftigthin ihre Be sol-
- dungen richtiger bezahlet werden sollen.
- 6.) Die assignations-ortham, welche dahero todt allhie
- weilen all- und jede Unsere militär- und Cammeral-Befolle, und gemeine
- will
Cite
LBr. 879 · Spedazzi, fol. 22r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-866786:0043?run=617