LBr. 879 · Spedazzi, fol. 23v
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- zu noch größeren zuschnehmen dieses Banckl-Lüttin
- Wir nicht weniger ermelte Baccalität mit nachfolgenen Privile
- is, Exemplaribus, et benasticiis (deren einige tanquam re
- lia der Baccalität in praeeminentiam Instituti verliehen seynd,
- die andere aber tanquam personalia benen Banicalisten, und
- cerellenten qva talibus, nach Unterscheid deren Graduum, und
- ihrer einlag zu Guten kommen) allergnädigst begabet, und begm
- det. Und zwar
- das die Banicalität mit ihren untergebenen Banck-
- legien respectu ihrer Banck-Operation, und activität von a
- der Subordination Unserer geheimben H. Franzlenen, Hof-Cam
- mer wie auch all anderen in Unseren Erb-Königreich- und Landen
- ich befindlichen Dicasterien, und Britannien eximirt seyn, und als
- leinig unter der direction, und Ober-Inspection des von uns zu
- derselben aufnahm, und itztmann allergnädigst auffsellend
- von Uns und niemand andern dependirenden Banal-Clegerno
- stehen werde, Godann
- 29. Haben Bir die Baccalität inhalt des mit selber errich-
- ten Leibniz: Excellas dahin besrecht, daß sie weder Uns (noch einem Par-
- riculari, ohne genugsamber Versicherung einen credit zu versch
- fen verbunden seye, mithin sie sich allzeit in auffrichten grab erthal
- ten möge die Baccavariae Interessenten, und allerdige Banck-
- creditores auch bey besorgender seind, vest (oder anderen der
- gleichen grossen gesähren) ihre Capitalien iedesmahl auß der
- calicität erheben, darmit sich rathafft machen, und solcher Gestalten
- sich in allweeg schadlos stellen können. (
- tid 9.)
- reyen, samblenen und sonsten auffzustellen benöthigt, subordirte
- te persohnen, und officianten von Selbsten zu erwehlen, und dem
- Bandel-Ooren vorzuschlagen befuget, und berechtiget, selber auch
- auß denen drei in Vorschlag gebrachten einen zu benennen schul
- dig und gehalten seyn; Nicht weniger werden
- 18
- 4) Nur die jenige, welche mittels Abführung des in der nach
- folgenden Matricular-Caelification ausgesezten geringen Geld
- Beytrags sich in der Banicalität lehrlich ein verleiben laßen, in Un
- sern von uns durch unsere geheimte hof-Mittel, Hof-Lümbter, und
- die subordinirte Stellen vergebenden Hof-Civil- und Militar-
- Diensten und anderen publiqven Functionen (unter welchen auch
- die Doctores, Advocaten, Agenten, Procuratores, und andere
- dergleichen begriffen) für beständig, oder nach dem iedem A
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LBr. 879 · Spedazzi, fol. 23v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-866786:0046?run=617