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LBr. 879 · Spedazzi, fol. 23v

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  1. zu noch größeren zuschnehmen dieses Banckl-Lüttin
  2. Wir nicht weniger ermelte Baccalität mit nachfolgenen Privile
  3. is, Exemplaribus, et benasticiis (deren einige tanquam re
  4. lia der Baccalität in praeeminentiam Instituti verliehen seynd,
  5. die andere aber tanquam personalia benen Banicalisten, und
  6. cerellenten qva talibus, nach Unterscheid deren Graduum, und
  7. ihrer einlag zu Guten kommen) allergnädigst begabet, und begm
  8. det. Und zwar
  9. das die Banicalität mit ihren untergebenen Banck-
  10. legien respectu ihrer Banck-Operation, und activität von a
  11. der Subordination Unserer geheimben H. Franzlenen, Hof-Cam
  12. mer wie auch all anderen in Unseren Erb-Königreich- und Landen
  13. ich befindlichen Dicasterien, und Britannien eximirt seyn, und als
  14. leinig unter der direction, und Ober-Inspection des von uns zu
  15. derselben aufnahm, und itztmann allergnädigst auffsellend
  16. von Uns und niemand andern dependirenden Banal-Clegerno
  17. stehen werde, Godann
  18. 29. Haben Bir die Baccalität inhalt des mit selber errich-
  19. ten Leibniz: Excellas dahin besrecht, daß sie weder Uns (noch einem Par-
  20. riculari, ohne genugsamber Versicherung einen credit zu versch
  21. fen verbunden seye, mithin sie sich allzeit in auffrichten grab erthal
  22. ten möge die Baccavariae Interessenten, und allerdige Banck-
  23. creditores auch bey besorgender seind, vest (oder anderen der
  24. gleichen grossen gesähren) ihre Capitalien iedesmahl auß der
  25. calicität erheben, darmit sich rathafft machen, und solcher Gestalten
  26. sich in allweeg schadlos stellen können. (
  27. tid 9.)
  28. reyen, samblenen und sonsten auffzustellen benöthigt, subordirte
  29. te persohnen, und officianten von Selbsten zu erwehlen, und dem
  30. Bandel-Ooren vorzuschlagen befuget, und berechtiget, selber auch
  31. auß denen drei in Vorschlag gebrachten einen zu benennen schul
  32. dig und gehalten seyn; Nicht weniger werden
  33. 18
  34. 4) Nur die jenige, welche mittels Abführung des in der nach
  35. folgenden Matricular-Caelification ausgesezten geringen Geld
  36. Beytrags sich in der Banicalität lehrlich ein verleiben laßen, in Un
  37. sern von uns durch unsere geheimte hof-Mittel, Hof-Lümbter, und
  38. die subordinirte Stellen vergebenden Hof-Civil- und Militar-
  39. Diensten und anderen publiqven Functionen (unter welchen auch
  40. die Doctores, Advocaten, Agenten, Procuratores, und andere
  41. dergleichen begriffen) für beständig, oder nach dem iedem A

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LBr. 879 · Spedazzi, fol. 23v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-866786:0046?run=617