Search the Nachlass

LBr. 879 · Spedazzi, fol. 27v

Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.87.

Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text

The machine reads it as

  1. alles seyn folgende...
  2. In die erste Clättern kommen die in Ihrer Kayserlichen
  3. Majestät Hof- Civil- und Hof-M. Milianz, Diensten stehende Chur
  4. ßen, und würcklich geheime Räthe, wo von ein ieder unter den
  5. Nahmen der Legiomations-Arthæ Zahlich zu erlegen haben,
  6. wird
  7. 200. M
  8. Clasius etc. Die welche allein mit dem Titul eines Kayser
  9. lichen geheimen Raths begnadet seynd (iedoch darbey andere
  10. Dienst, Besowungen oder Persionen genißen, werden all
  11. lich erlegen
  12. 150. A
  13. Cläger die aber nur den Titul eines geheimen Raths und
  14. darbey weder Dienst, besoldung oder pension haben, entrich
  15. ten Schulich
  16. 100.
  17. In die vierbte Clallem werden gerechnet die geheime
  18. des Räthe in zweyer- und vorbey-Bestereich
  19. Cammerri (welche eine besoldung oder pension haben) dann
  20. alle Herrn Glambes-Persohnen so in Hof-Diensten, oder
  21. bey denen Hof-stillen und laßen wirdt sich befinden (wie auch
  22. Die Capi von denen Kayserlichen und Landes-Fürstlichen Die
  23. Actiis, die obriste Land-Officierer und Citadthaltene, wovon
  24. ein jeder für seine Legiominations-Aertra zu bezahlen hat 150 fl.
  25. zu der fünfften Caße gehören die übrige Kayserliche Cam
  26. merere so mit keiner besoldung oder pension versehen, dann
  27. alle Herrn Glänigk-Persohnen, welche außer denen Hof-Mit
  28. teln, bey Königlich und Landes-Fürstlichen Dicasteriis, Mit-
  29. teln, und (Leibniz) allein als Räthe sitzen) welche tährlich beyzutragen
  30. Daben
  31. 100
  32. Jedoch werden hiervon per expressum ausgenohmen die
  33. Land-Cammer- und hoch-Leben-richtens-Benschweren in dem sie quia
  34. rales von der Legianations-ortha besreyet seynd.
  35. In die Sechste Clällern werden gezogen die Herrn Otands-
  36. Persohnen, welche Kayserliche Räthe seynd, und von seinem
  37. Dicasterio sizen, wie auch die jenigen, die da Königl. und
  38. deß

Cite

LBr. 879 · Spedazzi, fol. 27v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-866786:0054?run=617