LBr. 46 · Behrens, C.B., fol. 281r
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.80.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
The machine reads it as
- einen Unsterblichen Nahmen vndt Verschichtunge. A
- besorget man große Weitleuftigkeit, aller maßen Churfl.
- Durchl. von dem einmahl angefangen werck sich nicht woll
- worden abbringen laßen; zugleichen befärhlet man daß der p
- sso
- e
- ctus praesidii mit der Stadt nuhmer auch von dem gantzen
- statu Catholicae in Europa, zu mehrer Sicherheit des
- Stiffts, alß einzigen
- terminar in gndem Sachsen, zu Wien
- negiret werden dürffte, weil, wie der gegentheil todt, die
- Stadt selchen mißbrauchete, Ihr Churfürstl. Durchl. aber
- werden, den, Ihrem Fürstenthumb Catenberg auflebenden
- Erb Schuz über die Stadt scheins auch will auff kein
- weyse quitiren.
- Die Landesgenoania sindt 1. die Consistorial
- besoldungen, die von den H. Capitularibus schon vor einigen
- fahren zugestanden. 2 Mein erkannte kirchen vndt Clöster;
- welche wan Sie demoliret werden solten, müsten Sie geschehen
- ten
- h
- laßen. Sie könten es aber nicht befehlen, noch anstallt dazu
- h
- machen. 3.) verhandelunge der schweren; wäre nicht, vndt
- was bißher geschehen ein abuhir wurde künfftig woll nach
- h
- et
- bleiben, die ausgezahleten gelder aber könten nicht wieder
- e
- gezahlet werden, in dem kein Pastor beweysen könte, daß
- d
- er geldt geschlet, zumahlen er seine consistorio beschweren
- t, da
- hätte, das er kein geldt gegeben, fähme aber das contraria
- eines
- machete er sich zum Meineÿdigen man der die
- ohme nicht behalten, vndt keiner beneficionum juris, capare, ja
- gar infam wäre, vndt keine action gewiße.
- ie Türprise der Vestung Seyna vndt ein leßung
- der Churfürst. trouppen in die Stadt schreib hatt bey
- den catholixen große alternation causiret, mein
- et,
- wäre auffs Stifft angesehen, absonderlich mich zugleich
- s
- a
- éclatiirte, das Churfurst. Durchl. von Hofnüßen Dom
- n
- epittate einen brieff in händen hätten, in welchem
- diese sich bedienetig vornehmen laßen, daß Sie an den
- hernachwäche Revers de anno 1643 nicht mehr gebun
- den, alß iedurch Churf. Durchl. Ehres Herrn Großvittou
- s
- ein
- 16
- jura wieder überkämmen, vndt das Stifft in possession
- n wieder nehmen könten. Der Stadt wirdt absonderlich
- sehr übell ausgeleget, daß Sie die wenige Manschafft
- ch eingelaßen, deren raisons aber waren, daß Sie
- auff Ihren Schutzherren von gleicher religion, vndt inter
- et
- esse keine diffident sezen trewe, absonderlich da an sey
- b
- h
- P
- e
- e
- ben der Churfürstl. trouppen hinter ein Sehr raisonn italer
- h
- s
- 3
- e
- e
- b
- e
- ation getroffen würde, S. Churf. Durchl. auch sich zu aller
- quantio vndt indemisatio, erbothen, ingleich daß Sie
- der Staat praesidio nicht das geringste praejudiciren multus,
- dahrigen, wo sich die Stadt opinidiren würde. Sie
- mit aller Ungnade zu deren Untergang, vndt Versagung alles
- h
- künfftigen gehöres bedrawen ließe
Cite
LBr. 46 · Behrens, C.B., fol. 281r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-957463:0569?run=617