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LBr. 46 · Behrens, C.B., fol. 281r

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  1. einen Unsterblichen Nahmen vndt Verschichtunge. A
  2. besorget man große Weitleuftigkeit, aller maßen Churfl.
  3. Durchl. von dem einmahl angefangen werck sich nicht woll
  4. worden abbringen laßen; zugleichen befärhlet man daß der p
  5. sso
  6. e
  7. ctus praesidii mit der Stadt nuhmer auch von dem gantzen
  8. statu Catholicae in Europa, zu mehrer Sicherheit des
  9. Stiffts, alß einzigen
  10. terminar in gndem Sachsen, zu Wien
  11. negiret werden dürffte, weil, wie der gegentheil todt, die
  12. Stadt selchen mißbrauchete, Ihr Churfürstl. Durchl. aber
  13. werden, den, Ihrem Fürstenthumb Catenberg auflebenden
  14. Erb Schuz über die Stadt scheins auch will auff kein
  15. weyse quitiren.
  16. Die Landesgenoania sindt 1. die Consistorial
  17. besoldungen, die von den H. Capitularibus schon vor einigen
  18. fahren zugestanden. 2 Mein erkannte kirchen vndt Clöster;
  19. welche wan Sie demoliret werden solten, müsten Sie geschehen
  20. ten
  21. h
  22. laßen. Sie könten es aber nicht befehlen, noch anstallt dazu
  23. h
  24. machen. 3.) verhandelunge der schweren; wäre nicht, vndt
  25. was bißher geschehen ein abuhir wurde künfftig woll nach
  26. h
  27. et
  28. bleiben, die ausgezahleten gelder aber könten nicht wieder
  29. e
  30. gezahlet werden, in dem kein Pastor beweysen könte, daß
  31. d
  32. er geldt geschlet, zumahlen er seine consistorio beschweren
  33. t, da
  34. hätte, das er kein geldt gegeben, fähme aber das contraria
  35. eines
  36. machete er sich zum Meineÿdigen man der die
  37. ohme nicht behalten, vndt keiner beneficionum juris, capare, ja
  38. gar infam wäre, vndt keine action gewiße.
  39. ie Türprise der Vestung Seyna vndt ein leßung
  40. der Churfürst. trouppen in die Stadt schreib hatt bey
  41. den catholixen große alternation causiret, mein
  42. et,
  43. wäre auffs Stifft angesehen, absonderlich mich zugleich
  44. s
  45. a
  46. éclatiirte, das Churfurst. Durchl. von Hofnüßen Dom
  47. n
  48. epittate einen brieff in händen hätten, in welchem
  49. diese sich bedienetig vornehmen laßen, daß Sie an den
  50. hernachwäche Revers de anno 1643 nicht mehr gebun
  51. den, alß iedurch Churf. Durchl. Ehres Herrn Großvittou
  52. s
  53. ein
  54. 16
  55. jura wieder überkämmen, vndt das Stifft in possession
  56. n wieder nehmen könten. Der Stadt wirdt absonderlich
  57. sehr übell ausgeleget, daß Sie die wenige Manschafft
  58. ch eingelaßen, deren raisons aber waren, daß Sie
  59. auff Ihren Schutzherren von gleicher religion, vndt inter
  60. et
  61. esse keine diffident sezen trewe, absonderlich da an sey
  62. b
  63. h
  64. P
  65. e
  66. e
  67. ben der Churfürstl. trouppen hinter ein Sehr raisonn italer
  68. h
  69. s
  70. 3
  71. e
  72. e
  73. b
  74. e
  75. ation getroffen würde, S. Churf. Durchl. auch sich zu aller
  76. quantio vndt indemisatio, erbothen, ingleich daß Sie
  77. der Staat praesidio nicht das geringste praejudiciren multus,
  78. dahrigen, wo sich die Stadt opinidiren würde. Sie
  79. mit aller Ungnade zu deren Untergang, vndt Versagung alles
  80. h
  81. künfftigen gehöres bedrawen ließe

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