LBr. 46 · Behrens, C.B., fol. 281ar
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- Die proposition, die der H. Hoff Rath Strieck aus Dom
- et
- pittull gethan, soll sehr hart gewesen seyn, Ist an die vor
- s
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- e
- nemste Höffe hernerliggeschicket, worunter man auff Ihr Königl.
- May v. Preussen die größeste Hoffnung gemachet. Der
- anbilde proposition ist auch ein paar Tage hernach von
- dem Posten wohlfentl. Thrsandt H. Steckinelli in
- fast gleichen Terminis wieder alles Vermuthen wiederfehlet.
- Das Obercapittull hatt zwar durch Ihre Gesandten alß
- Ihr demgrebstl. Gn, vndt der H. vonagel so woll
- Hannover alß Wolff, anzeigen laßen, daß die gravam
- na abgethan werden solten, Churfurstus Durchl, aber sollen
- mtunde darauff versam, wen solches würklich in der thatt
- geschehen, selten die trouppen wieder abociret werden.
- jährischen würden die 3 Documentt allß anmbter mit drato
- gönnen à 600 beleget, denen tägliz ein gewißes von
- Hannover vermachet, welches aber nicht die Landtmann
- sondern der Ambtman geben, vndt deren Herrn Capitula
- ribus bey denen divisionen dévotionen solte. Nun
- ere
- ziehen sie sich auff auff die Beischoff. Könte haben
- schrifftliche ordre von sich, das ferner Unter den schwam
- auszulöschen, vndt kein ferners ferners ferneren zugestatten. Die
- ger
- Bern Capitulares sindt wir insgemein in solchen fällen
- e
- geschieht nicht einerley meinung. Die jenige welche mehr
- erfahrunge in Staatsachen haben, vndt von ihren bericht
- Vätern sich so nicht ernehmen laßen, sindt ganz geneigt
- u
- 10
- Ehe Churfürstl. Durchl. Undt zu verhüten, nehrer würten
- sichkeit zu willfahren, ungeachtet es zwar hat schirmt sich
- e
- er
- e
- sp
- zu einer Vergleich zwingen zu laßen, in dem alles Bonsigittul
- dem künfftigen Bischoff nicht praejudiciren könte. Sie können
- e
- aber nicht praevaliren, undt befürchtet man eine Beyserlich
- Commission. Es ist remarquabel vndt findet sich bißher
- in Historia Willesheim, nicht, daß, wie einige Jahr hend
- Jungen Herrn im Capittide die majora gemachet, vndt sich
- so genaw mit einander Münt, diese reysen aber ab vn
- n
- b
- zu, vndt respiciren die Landsangelegenheit so nicht.
- Solte es verhoffentlich nach dahin dirigiret werden,
- Daß die Stadt nebst anderen gerechtichkeiten in specie das
- h
- cumulatio Brawen vermöge beyserlicher Urtheil, vndt
- e
- Herr pro diriso, wie es der Stadt zubräylig, vndt in einem
- h
- gerißen distiret, beystehet, nicht aber pro indirise, wie es
- Bißhero von der Landesregierung genommen, vndt der
- Stadt schädtlichen durch einen beständigen Vergleich etabli
- t wirdt, machen Ihr Churfurst. Durchl. bey der Stadt
- e
- en
- i
Cite
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