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LBr. 46 · Behrens, C.B., fol. 281ar

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  1. Die proposition, die der H. Hoff Rath Strieck aus Dom
  2. et
  3. pittull gethan, soll sehr hart gewesen seyn, Ist an die vor
  4. s
  5. e
  6. e
  7. nemste Höffe hernerliggeschicket, worunter man auff Ihr Königl.
  8. May v. Preussen die größeste Hoffnung gemachet. Der
  9. anbilde proposition ist auch ein paar Tage hernach von
  10. dem Posten wohlfentl. Thrsandt H. Steckinelli in
  11. fast gleichen Terminis wieder alles Vermuthen wiederfehlet.
  12. Das Obercapittull hatt zwar durch Ihre Gesandten alß
  13. Ihr demgrebstl. Gn, vndt der H. vonagel so woll
  14. Hannover alß Wolff, anzeigen laßen, daß die gravam
  15. na abgethan werden solten, Churfurstus Durchl, aber sollen
  16. mtunde darauff versam, wen solches würklich in der thatt
  17. geschehen, selten die trouppen wieder abociret werden.
  18. jährischen würden die 3 Documentt allß anmbter mit drato
  19. gönnen à 600 beleget, denen tägliz ein gewißes von
  20. Hannover vermachet, welches aber nicht die Landtmann
  21. sondern der Ambtman geben, vndt deren Herrn Capitula
  22. ribus bey denen divisionen dévotionen solte. Nun
  23. ere
  24. ziehen sie sich auff auff die Beischoff. Könte haben
  25. schrifftliche ordre von sich, das ferner Unter den schwam
  26. auszulöschen, vndt kein ferners ferners ferneren zugestatten. Die
  27. ger
  28. Bern Capitulares sindt wir insgemein in solchen fällen
  29. e
  30. geschieht nicht einerley meinung. Die jenige welche mehr
  31. erfahrunge in Staatsachen haben, vndt von ihren bericht
  32. Vätern sich so nicht ernehmen laßen, sindt ganz geneigt
  33. u
  34. 10
  35. Ehe Churfürstl. Durchl. Undt zu verhüten, nehrer würten
  36. sichkeit zu willfahren, ungeachtet es zwar hat schirmt sich
  37. e
  38. er
  39. e
  40. sp
  41. zu einer Vergleich zwingen zu laßen, in dem alles Bonsigittul
  42. dem künfftigen Bischoff nicht praejudiciren könte. Sie können
  43. e
  44. aber nicht praevaliren, undt befürchtet man eine Beyserlich
  45. Commission. Es ist remarquabel vndt findet sich bißher
  46. in Historia Willesheim, nicht, daß, wie einige Jahr hend
  47. Jungen Herrn im Capittide die majora gemachet, vndt sich
  48. so genaw mit einander Münt, diese reysen aber ab vn
  49. n
  50. b
  51. zu, vndt respiciren die Landsangelegenheit so nicht.
  52. Solte es verhoffentlich nach dahin dirigiret werden,
  53. Daß die Stadt nebst anderen gerechtichkeiten in specie das
  54. h
  55. cumulatio Brawen vermöge beyserlicher Urtheil, vndt
  56. e
  57. Herr pro diriso, wie es der Stadt zubräylig, vndt in einem
  58. h
  59. gerißen distiret, beystehet, nicht aber pro indirise, wie es
  60. Bißhero von der Landesregierung genommen, vndt der
  61. Stadt schädtlichen durch einen beständigen Vergleich etabli
  62. t wirdt, machen Ihr Churfurst. Durchl. bey der Stadt
  63. e
  64. en
  65. i

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