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LBr. 501 · Crafft, J.D., fol. 344r

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  1. et
  2. Schuld, die bey ihren gegenheiten vnd beÿ dem
  3. e
  4. was Sie in ihren Lehnfahren gehehen, bleiben vnd
  5. e
  6. nichts weiter preß, noch weits herumb zue
  7. worden sich bemühen, vnd also bleibet ein ied
  8. orth bey sein Schlendriam, vnd will nichts
  9. eines auftringen. Vnd wenn man Sie vnter
  10. e
  11. weisen will, geben Sie auß Paulheit oder
  12. vnverstand, der materi oder der Landes-
  13. die Schuld, daß es beÿ ihnen zue thun vor
  14. nuglich gäbe. Ob ich schon in Italien nicht
  15. gewesen, auch kein Italianisch thun, w
  16. e
  17. vnter handen gehabt, so kann ich doch versichert
  18. daß in Italico noch beßeren thun erbe, alß
  19. in Teutschland zu finden: dem
  20. wo warmer China, wo beßer
  21. Solches ist beweißlich aus denen geschworen
  22. so aus Ost- vnd West-Indica, Spanien
  23. vnd Portugal kommen. Von solchen dieses
  24. n
  25. man gehier darüber wir teutsch. Vmb
  26. verwundern vnd bekennen müßen, daß wir
  27. solche ihnen nicht nachmachen können. Wenn
  28. nun ein Italianer sich einbildet, er könne
  29. ein geschwer so gut alß die Waldenläger

Cite

LBr. 501 · Crafft, J.D., fol. 344r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-958572:0687?run=617