LBr. 501 · Crafft, J.D., fol. 344r
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.83.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 343v); this page is its right half.
The machine reads it as
- et
- Schuld, die bey ihren gegenheiten vnd beÿ dem
- e
- was Sie in ihren Lehnfahren gehehen, bleiben vnd
- e
- nichts weiter preß, noch weits herumb zue
- worden sich bemühen, vnd also bleibet ein ied
- orth bey sein Schlendriam, vnd will nichts
- eines auftringen. Vnd wenn man Sie vnter
- e
- weisen will, geben Sie auß Paulheit oder
- vnverstand, der materi oder der Landes-
- die Schuld, daß es beÿ ihnen zue thun vor
- nuglich gäbe. Ob ich schon in Italien nicht
- gewesen, auch kein Italianisch thun, w
- e
- vnter handen gehabt, so kann ich doch versichert
- daß in Italico noch beßeren thun erbe, alß
- in Teutschland zu finden: dem
- wo warmer China, wo beßer
- Solches ist beweißlich aus denen geschworen
- so aus Ost- vnd West-Indica, Spanien
- vnd Portugal kommen. Von solchen dieses
- n
- man gehier darüber wir teutsch. Vmb
- verwundern vnd bekennen müßen, daß wir
- solche ihnen nicht nachmachen können. Wenn
- nun ein Italianer sich einbildet, er könne
- ein geschwer so gut alß die Waldenläger
Cite
LBr. 501 · Crafft, J.D., fol. 344r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-958572:0687?run=617