LBr. 248 · Eyben, H.v., fol. 18v
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- 10.) Wenn Azonis Canusini abkunfft a judovico pro erweisen
- 8
- der Berempus, ist per mal
- werden köndte, wäre es curios und dienstl. ex stoße), nicht zurückelern würde man seyn,
- weymannus hat sich deßen der inspe
- des diplomatis originalis zwar gefunden; aber sine petiti: Henrici Ducis Ducis filii
- t
- n glossema.
- 12.) Iunca Gozelonis Lotharingi Gemahlin,
- Gotendi (quae foedi).
- Mutter wird zwar vor Berengarii II. tochter gehalten, es ist
- aber solches nicht sogar richtig. Solche theils ihre tochter, so endlich
- ur Menij
- s
- auch so leicht junita geheißen haben, und wäre wo Mediensis solche praeoccupationis
- suchen solche zumahlen Ottonis ad Marchenz sehen, genommen, auch in Engarn, auch anständ
- Es wäre noch viell, untersuchens werth mit was fundament Ottonis IV.
- Electores in ihrem schreiben ihm auch a paterna origine regalem prosapiam
- zegeschrieben. Gleiben sich daß sie auff seiner beyden als
- dann sich defairen, seine aliquam j
- ihr absehen gehabt.
- Uberti Marchionis sohn
- proavum Lotharum imperalorem
- III. contemporane
- 14) Hugo Marchio Thusciae ist zweifels ohne
- und Hugonis Regis Italiae sohnes sohn. 3
- . Es scheinet aber daß noch einander Hugo Marchio
- zu der zeit gelebet. Immaßen gewiß aus Petro Damiani daß
- 15
- ser Hugo Marchio Thusciae kurz vor Ottone III. gestorben. hingege
- n gedenckt Glaber Autor contemporaneus, lib.7. cap.2. eines
- lcher
- m
- connexion mit dem unsrigen haben
- mein nähere derje ich wolte ehe glauben, daß daher fals daß der
- Hugo Marchio Thusciae in Rhetia geherrschet, undt also dem Glabro
- a
- meinen Franzosen näher und mehr bekandt gewesen.
- 16) Es ist nicht ohne daß Thedaldus Bonifacii pater in einige
- werden. Mit einem
- Fr Henrici Sancti ziehen gelehrt. Dahingegen Theobaldis
- diplomaribus Theo Waldus genennet reste Ottrinae
- pater Hugonis Regis sub Carolingiis sich befindet.
- heils filius Catholicis
- ehr, wo mir recht so gibt Dominis dem Arduina Regi zum
- Vater Dodonem Recruarii III. trium eben, biß daß
- weis nicht woher annotiret.
- reduem
- ihn seyn,
- Reum
- ohne grund
- 28
- laß
- do Arduini di
- 8 M. Wirth, daß also standend sich zum erbschafft halten, wegen der General die Secreta
- d
- ein promitiis filios gela
- den würde, nachdencklich
- zu den patrum
- et
- 19.) Fridericus I. hat unter andern vermuthlich zu dem
- Materi, Matris ex venditione Gvelfii sich ein recht,
- , und scheinet daß solcher als der ärg
- was rechte sowohl in melien als Schwaben den Friderica I.
- rkauf ft, neglecto Henrico Leone (+ repote. Daher Philippus
- en vor der wahl zum Reich sich Ducem Thuscio et
- Dominum domus Mathildis geschrieben; wie Gvelfus.
- 20.) Beatrix Mathildis Mutter nennet sich selbst filiam Friderici
- in einigen Diplomatibus ist also des wegen kein Zweifel
- et, da das das das briefe der original so that etius Gvelficam
- rthl. Morgenb. ich habe noch nur zur gnüge untersuchet
- der seine solte der Nothl. aus befüben, zu gedancken auf das
- nge gehorsen laßen, so in meinem vorigen so wohl die naturalibus harum reginum
- unterfallen. Solte eingefangen haben haben und zorn Ursprung erwehnet werden
- würde zweifelsohne ein dardurch alle diesen dingen
- e bey ihm zu scheinen,
- nicht wenig liecht
- en. De primis illis Gvelfis
- bevis hatte nun auch wohl mehr nachsicht nothren, clascebuch wil ich von ihren
- den Capetum deduciren so aber Blondellus
- verbleibe E
Cite
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