LBr. 425 · Hörnigk, Ph.W., fol. 70r
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- geschiedten
- Daßaw den 22. Nov.
- 1695
- Enstgond Dnugsin. und Hochgeehrter Herr
- ä
- Meinem jüngsten, zwar noch im Sommer erlaßenen
- zufolg, kommen allhie die wenige archivialia
- so demselben zu designiren beliebig geweßen,
- und ist mir leid, daß ich nicht ehe damit zuhalten
- können. Die ursach ist gleich damahl berührt
- worden. Es stehet in Meines hochgeehrten
- Herrn gantz freyem belieben, wann etwas
- davon seinen actis publicis zu inseriren anständig,
- ob Er den ort, wo es herkompt, beyfügen
- wolle oder nicht. Dann wir begehren desfals
- nichts besonders vor andern, und hab ich solche
- permission von Meinem gdsten Herrn nur in eventum
- ersucht. Es weren sonst freylich noch andere
- dienliche und feine ding vorhanden. Wir dörffen
- aber nicht allerdings für den Nachbarn damit
- communicativ sein. Doch ist sicherlich von denen
- Welphis ein mehrers nicht fündig, als was
- ohne das alhie kompt. Herrn Crafften, pitte u
- t
- erlaubnus, meine empfehlung allhie finden zul
- an
- P
- an den habe jüngst mit einem einsch
- In Göttlicher Fr. Verwahrung verharre
- Meines hochgeehrten Herrn
- Ergebenstbeständig
- Diener
- . H.vonsör
Cite
LBr. 425 · Hörnigk, Ph.W., fol. 70r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-974120:0139?run=617