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LBr. 431 · Huldeberg, fol. 38v

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  1. rinn vorhero sein pflichtmässiges Gutachten aufsetzen soll, ob Ihro Kayserl. Maj.
  2. diese rare Manuscripta so weiten weg wey leihen können, und hat der Fürst
  3. von Liechtenstein nur selbst heüte, da ich bey ihm gewesen. Was künfftig gesaget, daß es
  4. Ihro Kayserl. Maj. recht sehr schwer gefallen sey die er Codices wesenlichen; wie er
  5. den 3 Referat deswegen machen müssen, und endtlich Ihro Kayserl. Maj. ihm mündlich
  6. die resolution gegeben und heüzu gesetzet, daß Sie kein schrifftlichen Decret ihm geben.
  7. willen, damit nichts in dem protocoll davon gefunden und zu einem exempel
  8. oder conseqvens allegiret werden könne, weil es keinem andern mehr geschehen,
  9. solte. Er sagte, daß Ihro Kays. Maj. gar eine große delicatesse vor dero
  10. Ms ba hätten, und nicht vorschmertzen könten, daß vorhin dergleichen Marchrie
  11. pta gedruckt worden: Sie wolte auch nicht einmahl gern erlauben, daß iemand
  12. n Gegenwart des Bibliothecarii darinn studirete, weil man auch die Mann
  13. scripta drucken lassen könte; und wäre endlich die Erlaubniß in Gegenwart des
  14. en
  15. Bibliotarum darinn zu lesen alles, was Ihro Kayser Maj. auf höchste erlauben
  16. würden. Nachdem er also mit noch viel mehreren engagiret hatte, wie schwer
  17. Ihro Keyserl. Maj. zu Ausleihung dieser Manuscriptorum gebracht worden, bi
  18. er es gehen zu halten, damit sich niemand darauf beruffen könne; wie er dann versichern,
  19. te, daß dergleichen wegleihung nimmermehr bewilliget werden würde. Es hat
  20. ihnen Reich nicht glaubt werden wollen, daß der Teutsche Vorapthaechis der Rhatmen
  21. in der Histoire des Durchlauchtigsten Hauses Braunschw. und Lüneb. sondern
  22. vielmehr zu anderer curiosität verlanget worden; und hat der Bibliothecarius
  23. zu verstehen gegeben, daß allenfalls, wenn in der Histoire oder Documenten
  24. die bedeutung alter deutscher Wörter nöthig wäre, ein anderes teil rare
  25. res Msstum, welches in der Keys Bibliothek verhanden ist, nehmlich des
  26. retori Mons. Glossorum Latino Theorissium hactenus inditum wäre.
  27. verlanget worden, als welches bessere dienste zu besagtem zweck würde haben,
  28. leisten können als das Teutsche Philtorum. Wiewol nach des Fürstens von Lüssern
  29. stein bezeugungen wol nichts mehr wird zu erhalten seyn.
  30. Es hat auch der Fürst mir bedeutet, daß man sich an mich halten, und ich davor
  31. würde stehen müssen, wenn diese Codias als im schätzbahre Sachen nicht innerhalb der
  32. 2 Monathen und unversehret würden zurück gelieffert werden; weßhalb man
  33. mir auch die zeit auf 2 Monath zum Überfluß gesetzet hat, ohngeachtet in dem
  34. Aufsatz nur 6 wochen gestanden, damit ich desto weniger Entschuldigung haben möchte
  35. Ich muß also Ew. Churf. Durchl. unterthänigst bitten die gnädigste Anordnung
  36. zu thun, damit mir die ordres zu rechterzeit und wol conditionirt mögen
  37. wieder geschickt werden; womit in tieffester submission verbleibe
  38. Ew. Churfürst. Durchl
  39. Wien d. S. E.
  40. unterthänigst treu
  41. gehorsahmster
  42. Wohuldeberg.
  43. e

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