LBr. 431 · Huldeberg, fol. 38v
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- rinn vorhero sein pflichtmässiges Gutachten aufsetzen soll, ob Ihro Kayserl. Maj.
- diese rare Manuscripta so weiten weg wey leihen können, und hat der Fürst
- von Liechtenstein nur selbst heüte, da ich bey ihm gewesen. Was künfftig gesaget, daß es
- Ihro Kayserl. Maj. recht sehr schwer gefallen sey die er Codices wesenlichen; wie er
- den 3 Referat deswegen machen müssen, und endtlich Ihro Kayserl. Maj. ihm mündlich
- die resolution gegeben und heüzu gesetzet, daß Sie kein schrifftlichen Decret ihm geben.
- willen, damit nichts in dem protocoll davon gefunden und zu einem exempel
- oder conseqvens allegiret werden könne, weil es keinem andern mehr geschehen,
- solte. Er sagte, daß Ihro Kays. Maj. gar eine große delicatesse vor dero
- Ms ba hätten, und nicht vorschmertzen könten, daß vorhin dergleichen Marchrie
- pta gedruckt worden: Sie wolte auch nicht einmahl gern erlauben, daß iemand
- n Gegenwart des Bibliothecarii darinn studirete, weil man auch die Mann
- scripta drucken lassen könte; und wäre endlich die Erlaubniß in Gegenwart des
- en
- Bibliotarum darinn zu lesen alles, was Ihro Kayser Maj. auf höchste erlauben
- würden. Nachdem er also mit noch viel mehreren engagiret hatte, wie schwer
- Ihro Keyserl. Maj. zu Ausleihung dieser Manuscriptorum gebracht worden, bi
- er es gehen zu halten, damit sich niemand darauf beruffen könne; wie er dann versichern,
- te, daß dergleichen wegleihung nimmermehr bewilliget werden würde. Es hat
- ihnen Reich nicht glaubt werden wollen, daß der Teutsche Vorapthaechis der Rhatmen
- in der Histoire des Durchlauchtigsten Hauses Braunschw. und Lüneb. sondern
- vielmehr zu anderer curiosität verlanget worden; und hat der Bibliothecarius
- zu verstehen gegeben, daß allenfalls, wenn in der Histoire oder Documenten
- die bedeutung alter deutscher Wörter nöthig wäre, ein anderes teil rare
- res Msstum, welches in der Keys Bibliothek verhanden ist, nehmlich des
- retori Mons. Glossorum Latino Theorissium hactenus inditum wäre.
- verlanget worden, als welches bessere dienste zu besagtem zweck würde haben,
- leisten können als das Teutsche Philtorum. Wiewol nach des Fürstens von Lüssern
- stein bezeugungen wol nichts mehr wird zu erhalten seyn.
- Es hat auch der Fürst mir bedeutet, daß man sich an mich halten, und ich davor
- würde stehen müssen, wenn diese Codias als im schätzbahre Sachen nicht innerhalb der
- 2 Monathen und unversehret würden zurück gelieffert werden; weßhalb man
- mir auch die zeit auf 2 Monath zum Überfluß gesetzet hat, ohngeachtet in dem
- Aufsatz nur 6 wochen gestanden, damit ich desto weniger Entschuldigung haben möchte
- Ich muß also Ew. Churf. Durchl. unterthänigst bitten die gnädigste Anordnung
- zu thun, damit mir die ordres zu rechterzeit und wol conditionirt mögen
- wieder geschickt werden; womit in tieffester submission verbleibe
- Ew. Churfürst. Durchl
- Wien d. S. E.
- unterthänigst treu
- gehorsahmster
- Wohuldeberg.
- e
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