Leibniz-Handschriften Bodemann-Abschriften von Leibnitiana LH 42, 3, fol. 38v
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- §. 59. Denn die Hauptstadt soll billig mittere im Landt sein, damit sie die d
- not
- Nutzen vom Lande am besten haben und niederum am besten eitheilen, der
- Überall leichter gegenwärtig sein, die Handwerkleute aus entliegenden
- Meinen Niedken beßer hinein arbeiten, die bauern füglicher das Ihrige
- zu Marcken bringen und das ganze Land bei gefährlichen Zeiten seine Zu
- flucht dage haben möge.
- . (§. 60. Ferner soll die Hauptstadt an der Straße und ordentlichen passage
- liegen, da die Posten durchgehen und da die Kirchen auf gerichtet werden, denn
- durch dieses Mittel werden die dreunden desto mehr dahin gezogen und gelocket.
- 5. 61. Schließlich soll die Hauptstadt an einem Strame liegen, theils damit
- zu desto beßen zu- und Abduhr habe, theils dieweil durch innen Stren an den
- fortificationskosten auf einer Seite viel erhaeret wird
- n
- §. 62. Welches alles denn in Herzogthum Würtemberg von Cätzs
- vor andern gesagt werden kan: es liegt ohngefähr in Mittel Punkt das
- Landes, die Posten und Straßen gehen dadurch, der Trauen, der das ganze
- Länder durch schneidet, läufft da vorbei und wird nicht weit darunter zu Heil
- brenn schätzlich. So ist der Ort werden von Stulgart noch läbingen wirt entwegen,
- daß also beides, der Hof und die Universität, dahin allgemählig sich über
- setzen läßet.
- 5. 63. Allmahlig sagen ich, damit die Kaufleute anfangs nicht abge¬
- Schreibt werden, wie §. 41 sqq. gedacht, wann sie erfahren, daß der Ho
- dahin kommen soll, wie denn auch sich leicht Mittel finden lassen, diejenigen
- sch
- bei Ich und Universität zu befriedigen, welche bereits in Stulgart und Tilingen
- Wohnung und bürgerliche Nahrung haben, welches denn durch Übernehmung
- solcher Güter, Ertheilung nachprießlichen Privilegium, auf eine Zeitlang
- Immunität, Hergeburg Holzes, Seines, Saltls und anderen Materialien
- füglich geschehen kann.
- §. 64. Ob nun zwar, eine solche Hauptstadt in ihren rechten d’ Lor zu
- bringen, viele Jahre gehören werden, werden dennoch Ihrer Hochfürstl.
- Durchl als Silzlern, Urhebern und fundatori dieses palladie der Wohlfart
- das ganzen Brandes solches Ihre Nachkommen wig danck wissen und
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Leibniz-Handschriften Bodemann-Abschriften von Leibnitiana LH 42, 3, fol. 38v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00051015:0076?run=617