Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 8, fol. 296v
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- und Conradi Hornei principiis
- Cander zu geschweigen) hatte sich auch
- ieses wohl darthun laßen, wenn man der lehre an sich schl. geschicket, und
- n
- Die Conditiones, die der Autor
- des bedenckens seiner Reichs
- Resolutioni Affirmativae anhefftet
- scheinen theils zum werck nicht behörig
- theils in theil. In facto
- nicht statt zu haben. Die erste condition ist
- daß die Prinzeßin sich nicht zur heyrath
- anbieten laßen. Allein das zur
- ein allein das wäre nicht wieder die
- religion, sondern nur gegen das decorum
- die andere condition, daß die heyrath
- der protestirenden Religion ersprießlich
- seyn solle, ist auch wieder nöthig, in facto nicht
- leicht zu erhalten.
- Sie ist auch nicht nöthig, denn wenn die Prinzeßin
- persuadiret, daß die Römische Religion guth, so kan und muß
- ristische annehmen, es sey den Evangelischen
- erschrießlich oder nicht
- die dritte Condition, daß Sie ein
- Unsern glauben (verstehet sich
- in so weit er dem Römischen entgegen) nicht abschwehren
- müße, ist nicht zu erhalten, die Professionem
- tidem thun müßen, darinn sie endtlich
- rinnet lehr ankommen, und die gegen Theilige Herrifft
- Solches auch, wenn sie ermache
- wie die Solennis professio fidei ausweiset.
- Es ist aber solche bedingung auch nicht nöthig. Denn
- wenn Sie Römisch persuadiret, so kan und muß sie das wiedersparen
- verworffen. Jung ist daß sie die unsrigen, so auch ihrem
- gewißen folgen und ansehen wahrheit
- die wahrheit ausrichtig suchen, nicht verdammet
- betrachtet.
Cite
Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 8, fol. 296v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068366:0546?run=617