Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9, fol. 14v
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- 26
- Wenn gefraget wird, ob im Nothfall
- da kein ordentlicher Prediger vorhanden,
- ein Christlicher Lage oder Weib, die H.
- Tauff rechtmässig verrichten möge:
- oder, ob sothaner Actus allein von
- denen, die das öffentliche Lehr-Ampt
- in der Kirche führen, solle verrichtet
- werden:
- x
- Das erstere bejahen die Lutherischen,
- Das letztere die Reformirten.
- h. betreffend den
- Exori
- Wenn gefraget wird,
- ob der gebraüchliche Feüffels-Bann
- ß
- eine löbliche, zum wenigsten indiffe
- rente Ceremonie sey, welche stat eines
- Gebets bey dem H. Hauff-Actu erbew
- lich beybehalten werden möge:
- oder, ob besagte Ceremonie, weil
- sie, wo nicht einen bösen Sinn, doch bösen
- Schein hat, und einem Misbrauch Göttlichen
- Nahmens gleichet, nicht vielmehr, in ein
- schrifftmässiges gebet zu verändern sey
- e
- jenes halten die Eglisch-Lutherischen,
- 3
- dieses die Eglisch-Reformirten
- V. Der vierdte Dissensus ist begriffend
- den Concipum.
- sten.
- zu unterlassen, und anstatt
- ein schrifftmässiges gebet zu
- halten sey.
Cite
Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9, fol. 14v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068367:0028?run=617