Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9, fol. 27r
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- nach anleitung der
- Augsp. Confession
- Hiebey könte es sein bewenden haben,
- wenn nicht noch ein Punkt übrig wäre,
- besagter,
- der zwar in deren Concession
- nicht benennet ist, darüber aber die
- ey
- Bekenner derselben sich am meisten gezweget;
- und davon der Streit, zwar der Zeit noch
- der letzte, aber der wichtigkeit nach der
- erste mag geachtet werden: der Punkt
- von der Göttlichen Gnadenwahl.
- X
- Der Menschen unvollkommener Begriff
- der Unbegreiflichen Rathsschlüsse Gottes
- hat auch hierüber in den Evangelischen
- kirchen streit erreget, und die Lehre
- hievon in drey unterschiedene Le
- Septemata getheilet.
- Lutherus und seine Gehülffen bey anfang
- der Reformation bis umbs Jahr 1580
- haben S. Augustini Lehre beybehalten
- nehmlich: Daß Gott der Herr, nach dem
- Er in der Erigkeit vorhergesehen, wie
- das heiliglich-erschaffene Menschliche Ge¬
- schlecht muthwillig, in Sünde und Straff
- fallen würde, aus diesem grossen
- hauffen gefallener Sünder, nach seinem
- freyen Wohlgefallen einige Gnädiglich er
- wehlet zur Seeligkeit, umb an ihnen
- zu beweisen die Ehre seiner Barmhertzig
- keit: andere rechtmässig verworffen,
- umb
Cite
Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9, fol. 27r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068367:0053?run=617