Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9, fol. 371r
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- Num. 5 7
- Dictatum Ratisbonae
- die 17 Martii 1700.
- im Chursachsischen Qvartier
- Wol Edle, veste, hochgelahrte, vorsichtig und wolweise H.
- edicat
- Bürgermeister und Rath des Heil. Röml. Reichs Stadt Hamburg.
- vielgeehrte Herren.
- s wird denen Herrn annoch erinnerlich seyn, was Maaßen §. Löbl. corpus Evangelicorum,
- wegen einer von ihren Professore Seb. Ed. Caroli herausgegebenen, anzuziehen Schrifft wieder
- Die Reformirte religion, grünndt confutatio, scripti chymasticici de deto 6. Kornaten 1783
- einem abgelassenen Schreiben dieselbe eingeben klich zu ersuchen sich bemüssiget befunden erwehnten,
- ihren Professoren Ed. Dardi solches seines straffbahren bey jemens halber ernstlich anzustehen,
- und ihme Nachdrückl. Weisung zu thun, damit er sich in Zukunfft dergleichen gantzlich enthalten
- oder im Gegentheil gewärtig seye, daß gegen ihn mit der in den friedenschlüssen verordneten
- Straffe verfahren werden dörffte. Ob wir nun wol von ihren einer solchen Antwort gewärtig gereche
- woraus man so wol deroselbst eigenes Mißfallen über der gedachte ärgerliche Schrifft, als sonst
- hätte vernehmen mögen, wie ihres Ortes den von gesanten Corpore Evangelio desfals beliebtem
- und auf den gemeinen Ruhestand in Ecclesiasticis et publicis gerichteten Schluß nachzukommen,
- ie ihre Gedancken und Sorgfalt würklich gerichtet seyn ließen: So haben wirdoch aus ihrer
- vom 9 Maji vorigen Jahres eines wolgewordenen Antwort nichts mehr zu ersehen gehabt, als
- eine Anruhung auf einige von mehrged. Ed Zardi zu seiner Verantwortung ihnen einige
- reichte und ohn sehr wissen durch den Druck publicirte Beylagen vieler aus des Doctoris Steinet
- und anderer Reformirten Autoren Schrifften wieder die Evangel. Lutherl. Lehrn, herausgezo
- jener harter expression, als was er zu solcher Schreibart wäre veranlasset
- und animiret worden; mit ersuchen es vnd die wege zu dirigiren, daß bey so gestallten recht
- gegen ihm als ihren Professorem nicht wiedriges verhänget werden möge. Gleich wie aber
- vorangeregtem Concluso hiemit kein Genügen geschehen, in dem in selbigem die intertio
- eines löblichen Corpores hauptsächlich dahin gegangen, wie das übel geschehene verbessert, und
- ins künfftige dergleichen ungebührliche Schrifften mögten verhindert werden, zu dem auch
- mehrerehrten Er zwar die von Reformirten Autorem geäussert harte expressiones weder
- die Tüffel Lehrer zur Entschuldigung nicht dienen könten, weil einem Christen und noch
- mehr ihm als einem Theologo nicht geziemet Scheltwort mit Scheltworten zu vergelten. Also
- scheinet, daß diese gegen ihm gebrauchte Geländigkeit ihn nur verwegener gemacht, und zu
- edirung noch anderer mit ungemein lästerlichen und höchst empfindlichen Schmähungen wird
- der mehrewehnte Reformirte angefüllter Schrifften unter den Tituln: ausführlicher
- beweiß sich Erwegung der Motiven und promessen etc. von der sacramen schuldung in König
- berg ex veranlasset habe, als in welchen er wiederum hervor ziehet und eloqvirirt, was fast
- vor undencklichen Jahren aus unzeitiger Hitze aufgetrieben, auch bey denen Theologischen contra
- streitigkeiten wieder einander ausgestoßen haben, aber durch die länge der zeit und Madei
- raters Theologis gleichsahm vergraben werden. Nachdem nun ein leblich corpus Evangelis
- l. actorum auch hiervon benachrichtiget worden, ist es nicht wenig bewundert, daß in einer
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