Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9, fol. 371v
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- des Heil. Röm. Reichs Stadt dergleichen Schrifften dörfften publiciret werden, so dem
- reiß, und profan frieden des Reichs so gar entgegen sind, und gewißlich auch zu nichts
- dienen, als hoch, feindschafft, Unruhe und wiedersetzligkeit auszusam und zu geflange
- herentgegen die Liebe Einigkeit und gutes vernehmen, so bey diesen sehr betrübten und weit
- versicherung lauffen so gar nöthig sind, zuhemmen und aufzuheben. Durch alten ein Löbl
- Corpus nicht ungern nahmen können auf hierzu erhaltenen austräcklichen befehl der
- Gnädigst und Gnädigen H. Principalen, auch Oberm und committenten ihnen nochmahlen
- zu j zu führen, daß gleichwie im Hoch. Rompreise reiche solchem nur vorerwehntem Un
- heil zu steüern, durch die Grund gesezte hölsehnlich versehen worden, das kein Theil das
- andere mit Schimpff und Läster Schrifften angreiffen solle, also auch eine Christliche
- brigkeit billig hoffe, was deme zu wiedergeschiehet, und also eine treue bewahren in guter
- Ordnung und gesetze Sorgfältig bemühet seyn, daß so heilsahmen auf dem Gemeinen
- Ruhe und friedenstand gerichteten allgemeinen Constitutionibus, aufrichtig nachgele¬
- bet werde; wie denn über solche vorwirthete nachdenen vom 6. Nov. 1723. und 4ten
- Nr. 1701. verfaßen conclusis herausgekommene Eszandische SchrifftenBischoffen
- heit unsere Gnädigst und Gnädige H. Principale, auch Obere und committenten ein
- s
- höchst billiges Mißfallen geschiehet, und daher zu abermalig öffentlicher bezägung
- derselben uns weiter ausdrücklich anzubefehlen sich bemüssiget gefunden, das hie beygehen
- de in dieser Sache 3te Conclusum abzufassen, und von unseren vielgeehrten Herren
- zu begehren, mehrgedachten ihren Professorem Erhardi dieses seines frevelhafft und
- straffbahren beginnens halber ernstlich anzusehen und zu vermahnen in dergl.
- und Gott vollen, dem öffentlichem trieben und guter Harmoniae im Reich nachtheiliges
- Schrifften sich nicht mehr betreten zu lassen. Gleich wie es demnach bey denen verwehnten
- desfalls abgefaßten Conclusio noch mahlen sein bewenden hat, auch Ihro Königl.
- om-Praussen sich allergnädigst anerboten haben nicht zu gedulden, daß von ihren
- Refermirten Theologis dergl. bittere Schrifften wieder die Lutherische Lehre ausgegeben,
- würden, also werden unsere teil geEhrte Herren ihres Ortes ebener massen be
- mühet seyn, daß auch bey ihnen dergleichen nicht mehr zum Vorschein kommen möge; zu
- Verhütung aber fernerer Ungelegenheit und Beschwerungen offt gede ihren Profess
- torum Mazardi unter andern dahin anhalten, daß er weder zu Hamburg noch sonst
- etwas drucken lasse, er habe es denn vorher durch ihre censur gehen lassen. Solches
- wird zur Ehre Gottes, auch vorträgligkeit und Ruhe unter beyderley religion
- verwandten gereithen: gestallten wir der gäntzlichen Hoffnung leben, sie werden,
- ein solches, wie es recht und billig, und dem beygehenden Concluso eines gesamten con
- poris Evangelicorum gemäß ist, zu trefügen belieben, und damit fernere Klagen
- und was ihnen etwa sonst nachtheiliges oder beschwerliches daher zu wachsen,
- könte, verhüten, die wir verbleiben
- unserer vielgeEhrten Herren
- freünd und dienstwillige
- der Augsbürg. confession verwandten
- Churfürsten, Fürsten und Stände
- des Reichs zu gegenwärtigen Reichstag gevollmächtigte
- Räthee Erschafften und gesandten
- Regensburg den
- Martin 17os.
Cite
Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9, fol. 371v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068367:0742?run=617