Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9, fol. 372r
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- nnenda Sigillantium.
- des Reichs zu gegenwärtigen
- e
- gewollmächtigte Räthe, bottschafften und
- Gesandten
- Churfürstliche
- ChurSachsen
- Fürstliche
- Chur Brandenburg
- a
- tag
- 20) Braunschweig Wolffenbüttel,
- 1. d. Braunschweig- Zell.
- 1. Magdeburg
- 2. Schweden-Bremen.
- 3. Pfaltz-zweybrück. (3)
- 4 Sachsen-Weimar
- 5 Sachsen- Eisenach
- 6. Sachsen-Loburg
- Sachsen-Gotha
- 8. Brandenb. Kulmbach
- 9 Brandenb. Knoltzbach
- 12. Würtenberg.
- 13. Hessen-Ensel, 8te stipne
- 14. hinter Pommern
- 15. Ratzeburg.
- 16. Wetterauf-Graffen
- 17. Pränck. Graffen
- 18. Westphäl. Graffen
- Reichs Städtische
- Oberländ. Damt
- Pranckfurt.
- Landau
- Scheinl.
- Regensberg.
- Conclusum
- Rotenburg
- in conferentia Evangelicorum
- vom 31 Jan. 17os
- Nach dem von der ChurBrandenz Gesandtschafft in hohem Nahmen Königl. M4t, in
- Preussen anderweite beschwerde bey dem löbl. corpore Evangelicorum angebracht.
- worden, was gestallten der Professor EdZardi zu Hamburg mit seiner unterantworthe
- und lästerl. Schreibart immer fortführe, und vermittelst verschiedener von neuem
- und nach Abfassung der von dem Corpore einhellig beliebten Conclusorum, herausgegeben
- nen Schmähe Schrifften die reformirte religion unterdeütlich angegriffen: Wie nun
- allerseits hohe H. Principalen, auch Obere und committenten der zuversicht gele¬
- t, es würde der Magistrat der Stadt Hamburg auf das an selbige ergangene
- Schreiben hierunter andere Vorsehung gemachet haben: also haben dieselbe austrin
- Befehl ertheilet ermeldtenen Magistrat der Stadt Hamburg das über dieses des Estabili
- unruhiges beyinnen billig geschäyfftes mißfallen schrifftlich zu erkennen zu geben
- und selbigen nachtrückl. zu ermahnen es in die Wege zu richten, daß denen Wolbe
- dächtig beliebten conclusis gebührend nachgelebet, und der Professor Luzardi seye
- des vergangenen wegen ernstlich angesehen, als auch vor das künfftige besser im
- Stum gehalten würde, worzu unter andern dann vorträglich seyn könte, was
- ihm die nachtruckl. Bedeutung geschehe, in Zukunfft weder zu Hamburg noch sonst
- etwas trücken zu lassen, so nicht vorhero dem Magistrat zur censur übergeben,
Cite
Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9, fol. 372r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068367:0743?run=617