Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 13, fol. 244v
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.69.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
The machine reads it as
- n
- so
- und als Kayserl. Maj. gegen solcher zu den extremis rathenden
- i
- S.
- Ministrorum zu Schlage Gott anrichten thut, eben wie eüer in
- eg
- Curile wohnender Christ Gott zwar vor des Türcken
- d
- ß
- e
- Kaysers Ge
- an
- sündheit und in so weit Wohlstand, nicht aber so weit es des herrn
- ß
- n
- aller Herrn seinen Interschl. zuwiederlauffet, anruffen thut; und wan
- zu
- et
- 3
- t
- haben, nicht vor viertigen Jahren sonderlich die Scholt
- a
- der Rechbiderianische
- ische Burchanische
- Praedicanten sich nicht angenommen, wie sie
- Cui
- et
- et
- 1
- es so weklich mit ihres Königs Person und authorität so wohl mein
- 8
- et
- sen, unverdeßen gleichwohl weil er ihr convenant auch so gar Ge
- e
- t
- ed
- wißes wegen nicht annehmen könte, wie sie auch so gar die daher
- p
- et
- n
- einer öffentlichen rebellion gegen ihn zu erheben nicht geschwet haben,
- A
- s
- Es bleibet aber dennoch und einmahl gleichwie
- t
- o
- r vor wahr
- ch
- Daß eben ihr trewen Evangelisch-Luthersche in Teutschland aus den
- et
- e
- e
- 2
- d
- so
- i
- ohnzeitigen Eiffer gegen uns Catholische es eben wie jene machet, da
- von St. Paulus
- v
- zufrieden wären
- et
- 2. ad Corirl. cap. 11. v. saget, daß sie wohl
- et
- daß sie jemand zu Dmechten möchte daß sie
- S
- wand schändet, oder so auch jemand ins Angesicht
- v
- 2
- recht
- dann Gott behüte, wie würden doch die beyderseits verm
- 3
- t
- nicht zusammen sich gethan, ja gar, und wie bey den zwey vori
- d
- 1
- 3
- egen Religions- Kirchen den König von 23 Mon. obschon Catholischer
- v
- e
- s
- S
- en
- C
- e
- en
- 0
- Religion zugethan, aus Politischen respecten zur Hülfe äugenfen haben,
- n
- wann nehmblich der Kayser et quidem secundum formam zu
- t
- 3
- so
- und seinen vor Ferdinando secundo vestigiis inhaeriret, und
- 3
- e
- den Straßburger Herrn den Rhaab dem Stifte zu restituiren
- et
- t
- anbefohlen hätte, als ohne welchen die Lutherische Bürgerschafft da
- d
- e
- in andern (und
- zwar hätte es nicht schaden können, fein
- ihnen selbsten erbewesen) dürhen ihren Gottesdienst schon ge¬
- t
- 3
- d
- et
- ung über und überlaut singen, prediget und betr. und ihre
- zwey narramenta administriren.
- zu
- können, wann sie schon den
- Schönig der Catholischen Parthey, wie dann ohnedem nicht mehr als
- illig, sein gelaßen,
- e
- p
- in
- oder wieder restituiret hätten, und dann
- u
- i
- hätten es die Osterreichische Jesuiten gethan haben müßen.
- e
- Nun es
- aber der König von Franckreich gethan, bey welchem in dergleichen
- nt
- d
- ä
- 7
- der Erzbischoff von Paris und des Königs Beichvater Pere de la Mach
- auch viel vermögen; siehe? da macht man und bey weiten
- in
- and
- s
- V
- u
- 2
- x
- et
- e
- in
- en
- so
- l
- 2
Cite
Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 13, fol. 244v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068374:0490?run=617