Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 20, fol. 238v
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- Justitiae vndt muß also saltem aliquo modo probabilem Sententiam
- der gerechtigkeit deß Krieges vor seinen Herrn Sonderlich wenn es
- nicht seine angebohrne Landesobrugkeit ist, in so weit haben, vndt
- ihm also gar nicht indifferent vorkommen wenn er diene:F. gratia.
- eingebohrner Franzöß war er nicht sonderbahre wißenschafft von
- der gerechtigkeit oder ohngezüchtigkeit seines Königs führenden
- Kriegs hat, solcher kan nicht alleine, sondern ist auch bey gewißen
- umbständten obligiret, seinem Könige zu dienen undt nicht gehalten,
- die gerechtigkeit seiner waffen zu examiniren. Aber ein ge
- bohrner teutscher kan ein solches gar nicht dergestalt thuen, son
- derlich wan er höret, wie eben überdeß Königs von Franckreich
- deßfals gegen die Spanier vnd muß im Reich haltender conduite
- ohngerechtigkeit vnd vidlertz überall vnd so einmüthig geklaget
- wirdt, der hat nicht ursach, daß er einen Spanier oder teuschen
- im Krieg todtschlage, vnd zur ohngerechtigkeit contribuiren helffe.
Cite
Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 20, fol. 238v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068378:0476?run=617