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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 2, 2, fol. 3r

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  1. gesamt einen
  2. Und vor etlichen Jahren von
  3. mir zwar ausm Stegreiff und auf der
  4. reise aufgesezten Tractatlein, so ich
  5. nova, welches possiendae docendi
  6. Judici Handentiae genennet, welches aber gleichwohl
  7. unterschiedenen gelehrten Leüten nicht und ange
  8. nehm gewesen, so gar daß auch
  9. ein gelehrter I, zu Hanns Hastock für sich es durch
  10. gangen, noch notaque und
  11. gar einen so accuraten Indicem als müglich
  12. darüber gemacht, maßen mir daß M. h. H.
  13. seinem tode zugeschicket werden.
  14. Sonsten habe bey
  15. unterthänigst beygefügt
  16. einen kurzen geschriebenen discurs, oder
  17. uius ut
  18. de necessitate demonstrationum immor-
  19. tulitatis animae, darinn ich eines und
  20. des andre, der Demonstrationibus meis
  21. circa naturam Tui et Mentis gedencke.
  22. ob gleich solche Demonstrationes selbst
  23. wegen ihrer unzertrennlichen Kette damit
  24. sie einander nicht allein al
  25. er
  26. stärcken, sondern
  27. cipitatis oder Strück
  28. auch erlaütern zu überständtlich
  29. beyzufügen unmüglich gewesen. Denn
  30. auch meine démonstrationen gegründet seyn.
  31. r
  32. auf der Hostrina die conatu, denn gleichwie actiones
  33. corporum bestehen in motu, so bestehen actiones
  34. mentium in conatu sey motus ut sic dicam minimo
  35. vel puncto; dieweil auch mens selbsten eigentlich
  36. in puncto tantum spatii bestehet, hingegen
  37. ein corpus einen plaz einnimt. Welches
  38. ich nur populace davon zu reden, dahehr
  39. därlich beweise, dieweil das gemüth seyn
  40. mus in loco concursus aller bewegungen die
  41. von den objectis uns imprimirt werden.
  42. Denn wenn ob schließen will, daß ein mir
  43. vorgegeben corpus Gold sey, so nehme
  44. ich zusammen seynen glanz, klang
  45. und gewicht, und schließe daraus das es
  46. t, itz tàd
  47. t, itztàdt
  48. orth seyn, da alle diese Linien zusammen
  49. fallen, und also in einem punct. Geben
  50. wir dem gemüth einen großem plaz als
  51. einen punct, so ists schohn ein corp
  52. und hat partes extra partes, ist dahehr
  53. sich nicht selbst intime praesens, und
  54. kan also auch nicht auf alle seine stücken
  55. und actiones reflectiren, darinn
  56. doch die essenz gleichsam des Gemüths
  57. bestehet. Gesezt nun das gemüth bestehe,
  58. in einem punct, so ist es anzertheilig
  59. und unverstörlich. Aus welchen und
  60. e
  61. n
  62. 4) den ich einsmahls auff begehren
  63. einen guthen ansehen aufg
  64. instimi
  65. puncto aida hirnach bey ihrerselben, indivilibus,

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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 2, 2, fol. 3r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068380:0005?run=617