Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 5, 2, fol. 44r
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- n. 1680. vide aliosen meliorem schaden 8 septzenb. 1680.
- 16
- 0 ß Leuten sind die jenigen so los seyn, daß ist
- die da wiederumb durch rückfoderung des Capitals
- aufgekündiget werden können; nehmlich die gemeinen Renten von
- 4 pro 100.
- Leifrenten sind diejenigen so fest seyn und
- auf einer gewissen Person Leben gestellet werden. (.
- ie fragt sich, wenn ich mich obligirer das Capital in 20 jahren nicht aufzu
- e
- kündigen, ob ich nicht billig mehr Zinsen genießen solle; dieses
- et
- gesezt, so würden auch die venditiones reditung annochiren, so führnehmlich
- sonderlich bey geistlichen gewesen, etwas höher gerechnet werden, da nehmlich den
- a
- leihenden nicht freygestanden, das Capital loszukündigen, wohl aber dem
- borgenden solches abzulegen
- 2
- ch glichzeiten werden vom Lande aufgenommen, welches die weilen
- solches unsterblich und also wohl des künfftigen Nuzens wegen gegenwertig
- ein mehrers geben kan. Inraten aber sehen auff den gegenwertigen
- uzen, und ist durch dieses Mittel beyden gedienet +)
- Fragt sichs was man den privatis geben solle, und was für apparenz s
- sey daß die Leüte in gewißer Zeit sterben werden, denn gesezt man
- habe 100 Menschen, und gebe jeden 7 pro 100 von 100.000 thl., würde trage
- l
- N
- in 20 jahren 100000 thl. denn sie alle die 20 jahr über Leben
- blieben, weilen aber viel sterben, so fragt sichs, ob vortheil dabey sey, denn
- sonst 5 pro 100 gerechnet, komt in 20 jahren das capit
- Es ist auch hat H. Harde aus den registen der
- Amsterdamschen leibrenten observirt, daß ohngefehr in 80 jahren von 80
- Menschen alle jahr 1. stirbet.
- c
- Es ist noch eine specialart von leibrenten, wenn man auf 2
- leiber Renten kaufft, also daß der leztlebende vor beyde
- das interesse ziehet.
- Wenn das rabat gerechnet
- e
- wird, so hat das land dennoch großen Vortheil dabey.
- Wie wollen das Leben der Menschen von Ihren sitzen, die Kinder
- sterben leicht bis zu réren laßen; von 10 bis 20 jahren
- weniger. Aber vom 20. bin 30 jahren, und sie viel gefahr unterworffen.
- von 30 bis 40 abermahl wenig, zwischen 40 th. und 50 ist zimliche
- apparenz zu sterben, noch größer aber von 50 zu 60, sehr groß
- von 60 zu 70, an allergrösten ja gewiß von 70 zu 80. Solche
- posito daß einer solange geleget.
- weiter einen eignen calculum auffgethan und habe, o
- eliter feste, daß H.
- Fader.
- 8
- h theil zu theil der Menschen sterbe zwischen, und 10 jahre
- von dem übrigen faßen sterbe.
- e
- wischen 10 und 20. Ergo stirbt 4/35
- d. 20. Von den übrigen p. 24 stehe 1/4 zwischen 20 und 30 thl.
- 8
- h
- nehmlich 6 restiren 18. von deßen stets die 1/2 zwischen 20 und 50 jahrenfälich
- Cui
- dstiren
- l
- 2.) Würde also folgen das wirdte ihre der Menschen das 50 thl.
- 31
- rreichte quod falsum. Ergo male calculatum, sed pro principio ponendum.
- den 5ten theil der Menschen stiege ehe sie 10 jahr arbeit, die libeten be
- d
- e stehen ehese 59 jahr ergehen, und es könne daß
- e
- the schuld der Menschen kaum auff 80 jahre von diese 1 oder 4 sterbe
- d
- 10
- zwischen 10 und 20, 3/10 zwischen 20 und 30, und die übrigen 3/10
- zwischen zum ich 5 C. Herrn zwischen von den vorge
- 2 oder zwischen 50 und verstirb 1 oder 3
- oder 3/
- sen
- e
- A°
- 2/
- nicht oder zu zwischen 60 und 70, und 8 zwischen
- x
- n
- fohren
- 20
- 2.
- 10 theil
- a
- 70 und 80
- e
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