Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 5, 2, fol. 44v
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- konte man also ohngefehr sagen von 60 Menschen stürben 10 zwischen und
- e
- 10 jahren, 8
- e
- e
- r
- ein
- h
- l
- . (§. 4.) zwischen 10 und 20 jahren 18 zwischen 20 und 30.
- denen 3 zwischen jemand 60 auch
- 8 zwischen 30 und 50.
- 20 zwischen 60 und 70, und dann einer zwischen 70 und 80 jahren.
- c
- ist zu bedencken das Leibrenten nicht recht gekauft werden
- auf kinden von 2 3 jahren. (§. 21.)
- quitur was für apparen, wie lang ein menschen
- eben werde. Man lieber
- man eines Menschen leben durch die banck zu schäzen habe
- d
- n
- + + y>
- f
- 2) cividatur p
- 6
- 60
- summa per 7 quia 6 sunt casus, fiet 1/
- et
- e
- e
- 60
- b
- 60
- 0
- Sic determinanda, worinn beschl
- sond
- über
- accuratus
- Reducendo ad aliquid commensurabile.
- Sempe gesezt, es sey Genenschen die
- v
- erkommen. Leibrenten, davon leben 18 Menschen
- e
- 0 jahr, 8 Menschen 20 jahr, 18 Menschen 30 jahr, 18 Mensch
- 10 jahr.
- jahr, oder
- d
- 3 Menschen 60 jahr, 2 Menschen 70 jahr, 1 Mensch
- 10 Menschen leben 5 jahren
- ürden, weil weil 10primerhalb 5 jahren steh
- undtliche zu ende etliche in der mitten, poscho, sie seyn gleich
- angebület in die 10 jahre, so sey eine der werde alt 1 jahr einer 2
- jahr einer 3 jahren, 7. Einer 4 jahr, et ita porro.
- frige weil
- en groben zwischen und 20 jahren, so kan man sehen daß eine starck in
- roßen 14 jahre, und werde alt N° jahr, der andere furbe
- im 2ten 11/4 jahr oder 5 jahre oder werde alt 12 1/ jahr, der dritte
- n
- werde alt 13 3/ jahr. Und also fort.
- Dergleichen aestimation k
- an man auch mit den andern allen machen. Und dann die summa zu
- kommen seyn; wieviel diese Menschen alle zusammen, leib-renten
- befunden haben. Habe denn ich sie selbst das Landeschlägen sichs m
- zugleich gestorben were, und in doch eben soviel Leibreüten bekommen,
- hätte, zu welchen, aber sie würden gestorben seyn. Nimrium summa
- er leibnenten dividatur per 60. soviel falle denn eines bekommen.
- Haec summa dividatur per annuam praestationem der l
- eibrente (quae hoc loco potuit poni unitas) habebitur annus
- in quo ponendum est hominem mori
- et
- Wenn aber die Leib
- vndt auff 2 leben gerechnet werden, alß das der Leztlebenden
- Sonne
- renten empfängt, wie soll mans darinn
- auch die seelche herr alle zugeschrieben.
- Des andern nach
- Mahl obzusammen, wird geschezt auf 6 thl. jahr, eins von ihm Leben
- g von 20 jahr Eingangen, ita (vnd ist giengen, der ex menschen
- zu formiren. (§.
- eses ist eine der subtilsten fragen, zu
- olgtur wie also nein haben alle mehr ankommen worden. Als wenig sie zu
- ist werth, die
- eben wohl werth
- n auch gestorben waren. Nun nun sinn 2 h. lufen theilen, und sagen der eine Hanck, sie
- frühzeitig gestorben, der andere Hauffen aber habe desto länger gelebet, doch daß
- rifftigung. (§.
- leich geschehe. Doch seyen jene zugleich gestorben, und diese auch zu gl
- en gestorben.
- ch sehr, dem
- all
- haben
- fragt sichs in welch sehr, soll man den todt aller jenes haufftenden, und in
- e
- allerdieses sauffens er, man theile die Leib-renten
- halb
- ein
- und auch die menschen bald, welche ich jahr
- ieur seide hoc antra. Emt meinenn werck kan noch anders gefunden werden
- seel
- könne zwar 8 jahr leben weil aber so viel thilden dienst
- alles gleich eingetheilet, gleich
- Nota vor 2 und man die die theilung der Hauffen rechts machen, daß
- mit ihm als
- rte
- an ihnen als eine impagnie, soofer menschen
- tweil ich, davon ihrer
- nommen. An quia et 80 sunt extrema, procedent numeri progressione
- c
- t, habe ich
- genommen. Nehmens
- ca an geometrica per 60 terminos vel potius 58 intermedios a` 20 ad 80.
- Gesezt die 60 stürben alle auff 2mahl, fragt sichs wann würden sie todt seyn? Oder also man
- ausgeleben als andere Laborale
- also 2 libus des still so ewäre sich. Calwis etwas oder anders seinen zu praetensionen.
- art menschen die noch
- üten
- 7
- e
- A
- 3
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- s
- f
- el
- nicht
- en
- n
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- t
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- ndern
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- nen wird,
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- der apparenz
- an
- nahme q
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