Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 5, fol. 1v
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- gedachter Amptman darauf berichtet, daß
- wegen Maüse schadens und Amts-praes
- Krum die früchte denn beclagten (die er
- Die Winckelmannische Erben nennet) als
- m Amte geseßen gegen angelobte restitution
- in omnem eventum, bereits abfolgen laßen
- d
- Wie dann auch sonsten gescheinet, daß der-
- selbiger Amtman in den beclagten mehr inclinirt,
- und Clägern die caution und anderschwehr
- gemacht. (§.
- 2.) Cläger kommen ein cum articulis
- et nominibus testium, bitten auch zugleich den
- en beclagten als die sich de
- in die gemeinen guthen guthes an
- gesezet, und die briefschafften und alles
- andere weggenommen ein inventarium oder
- juratam specificationem aufzulegen. vid. n. 16
- der Cläger Voll
- ua ist. Und in einer schrifft
- pro maturanda sententia vom 12. junii
- 1679. welche aber nachdem die
- acta schohn ad referendum ausgestellet,
- einkommen, beclagen sie sich
- Das leibzuchthums, undt
- kleine scheüre, so winckelmannische
- daß
- obstücke, durch der Becl. als
- derentores nachläßigkeit, kan fallig
- würden; item daß die becl. unterdeßen
- die Kornfrüchte von den Rottländern
- genießen, da doch solche sequestrirt werden
- soll
- s
- Rotulus Examinis Testium
- über die artickel der Clägern und interrogatoria
- p. 3.
- Der Beclagten ist act. n. 26. befindtlich
- davon dieses in genere gesagt werden
- kan, daß Clägern ihre intention daraus z
- der Zeügen waren.
- 4) angegeben aber der dritte an den Zahl de
- e
- ziemlich erwiesen. Man
- ist außen blieben und hat man sich deßen begeben, s
- ind alle 3 sehr alt. Der erste hat aufm
- guthe gedienet, ehe Winckelman hinauf ge-
- freyet, der andere nennet sich
- Balthasar Arnits ist, wie wol mans d
- halb bruder. In specie so bezeügen sie, ad artic. 3.
- Linckelman habe wohl sein halbstifge
- jahr vor Knecht gedienet, ehe er geheyrathet, und hätte es damahls ein solcher Knecht
- habe seinen Lohne nicht verthan, sondern zusammen
- stehen laßen und Land auf pfand genommen;
- el
- als sein Vater gestorben, hätte der 50
- baar geld bekommen, item eine wiese, die
- bringen können, die er
- wohl 40 jahr über genoßen, welche aber
- ihm jährlich wohl 5 thl.
- ach seinen tode seinen halbbrader nehmlich
- dem andern Zeügen anheim gefallen, ad artic. 4.
- lbst Cläger sich
- beschwehret, daß
- bey einem guthen jahre
- wohl auf
- beiligen Kö
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