Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 5, fol. 2v
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.88.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 1r); this page is its left half.
The machine reads it as
- 150 fl. ad artic. g. Beclagte halten
- och bey der Witbe lebzeiten die
- glier aufgefordert, wo thl. dafür
- enommen, und die briefschafften
- ieder zurückgeben;
- quod affirmant testis secundus et quartus,
- ad artic. 18. et addun
- D. 6. it. interr. 3. Decembr. becl.
- ätten selbst gegen zeügen vor
- der Hamleren gestanden, daß sie
- das geld selbst gehoben. Da
- guth oder drey Meyerhoff, an welchen
- nichts gemangelt, was zu einem notuständigen
- meyerhof gehöret, ad artic. 7. interr. 1.)
- habe Winckelman endliche mit seiner
- Franzwillen, weil sie beyde alt und
- hre Kinder gewesen, an Heinrich Sivers,
- aufs geringste vor 800 oder 750 thl.
- verkaufft, ad artic. 7. interr. 8. 1. Cläger
- in der Deductionschrifft sagt, daß es an
- Sivers mit aller zu gehöhr
- vor 800 thl. verkauff worden, davon
- noch bey die 500 thl. in resto blieben,
- Zeüge aber ad artic. 10. et po artic. 6. interr. 3 sagt
- es stehen etwa noch 450 thl. von den
- Kaufgeldern. Darauf ist Winckelman
- mit seiner ferung auf das leibgeding
- gezogen halb morgen leibgeding, daß
- Rostland und anders genuzet und
- den Kornhandeln auch fortgetrieben, wie
- dann als ersterben, die seine Zeitbe an H. Heincken in Salzhemmendorf, so
- nach anheimcken von seiner
- rn den Kläger ist 2 für 2 für 2
- großen Brunschafft von Beclagten verkaufften
- wollen, aber hernach ihm nicht folgen. V
- n unsern. Sie habe auch ein Pferd deßen sich
- cum Erbinnen wegen seines podagra a Gedienet, vide videabili. (qui wollen
- vor 18 thl. vor kaufft; man habe die
- Witbe wegen ihres so gar hohen alters nicht
- bendrehiget, also daß sie nicht alleine
- die 6 morgen leibzucht, sondern
- wieder auch der rottländer genoßen, ad artic. 14
- ie auch 3 Kühe vnd einen Kohlgarten und
- hrliche zinsen von Lamästein und
- g
- H. Behlinz zum Haagen ad artic. 15
- s
- 45) Weil nun dergestalt
- des factum kürzlich gefaßet,
- fragt sichs quid juris. Quidem
- st generalis petiti, dieweil d
- lchen arbeiten anders Steinbab
- Dinge
- auf dem Leibzuchthause
- vid. artic. 11
- daselbst e
- die zeugen der 18 thl. nicht
- gedencken, welche aber
- Clägern in der Deduction
- Schuldt benennen
- in
Cite
Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 5, fol. 2v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068425:0004?run=617