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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 6, fol. 5r

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  1. Weil nun dergestalt
  2. alles was in facto sowohl als jure
  3. beyderseits vorkommen, und einiger maßen
  4. pertinent oder gegründet ist, gnugsam
  5. gefallen, in ordnung gebracht, und der
  6. Und
  7. Status Causae gefaßet, demnach erachte
  8. folgendes votum in rechten gegründet zu seyn. Zu förderst
  9. förderst quoad prorogationem Locationis
  10. so theils mit theils ohne nova Scriptura gescheh
  11. e
  12. sup. §. 2. hat es keine difficultät, denn nicht allein
  13. sie von den partheyen nicht gestritten wird, sondern auch rechten
  14. et, daß locatio, conductus sine scriptura
  15. aufgerichtet, l. qui ad centum 14 D. locati auch wohl
  16. tacente locatore per solam conductoris in conductione
  17. permansionem prorogirt werden kan, l. 14. D. locati.
  18. l. 16 C. de locato. also dießfals actio conducti statt hat
  19. . (§. 26) Fundamenta huius actionis belangend
  20. de quoque homodentis, und erstlich ethan und lestlich et Celso R. A. To
  21. MELIOR Làmer, hat solche conductor billig zu fordern,
  22. per l. conductor 55. § in conducto,
  23. et l. colonus 61. princip. D. locati, zumahlen, da sie
  24. necessariae, utiles und in rem locatoris vel rei locatae
  25. commodum versae. So ist auch beclagter nicht in abrede (vide sup. §.
  26. 4. et 7.),
  27. diß
  28. abrede; daß er der darbeÿ Hausmab tauff für unterschüchtet, denn mich sei
  29. dergleichen gesundheit, und sondern sondern darumb dann auch sich gebracht
  30. laut ihm diese anderen aestimation
  31. so von Clagenden Contractore bey den abts
  32. nu
  33. geliefert worden, zu erstatten schuldig, ausgenommen
  34. 4 thl. darinn ihm Cläger zukurz gethan, weil
  35. aber solches von ihm mir nicht erwiesen, i
  36. sondern oder allegirete so waren auch die 4 thl. billig
  37. zu restituiren, und bleibt es bey der summa der
  38. siegend, des
  39. 36 thl. 28 mg. 4 d. so beclagter Clägernhuldig. May wolte dann solche
  40. 25) Solches die dritte dinge dinge dinge dinge dinge dinge dinge dinge dinge dinge dinge dinge dingegen dingegen
  41. So viel aber den überschuß der zu
  42. icht in clägern furcht von Clägern a
  43. ausgestellet, bey der die rücklieferungs aestimation,
  44. zwar benanten, aber zu gelde nicht angeschlagenen
  45. hernicht beliebet, sondern auch
  46. deswegen von Beclagten
  47. einige difficultät gemacht wird, in dem Cläger die
  48. morgenzahl anders als das inventarium
  49. mit sich bringet angegeben, deren richtige specification
  50. b
  51. aber Cläger billig desideriret, so habe bereits
  52. supra §. 8. erwehnet, daß dieser punct noch nicht
  53. gnugsam beleuchtet, und deswegen bey der
  54. Urthelsfestung zu völliger untersuchung
  55. ausgesezet werden muß; maaßen annoch
  56. . (§. 26.) Was aber supra §. 9. von beclagten
  57. eingewendet wird, daß er nehmlich in sein Hausbuch
  58. geschrieben, er wolle wegen gethaner erlaßung
  59. auch keiner rigorosen aestimation des Korns, bey dem
  60. abzug des Conrectoris gewärtig seyn, so
  61. ch nach Königkächtiger Zwar solches vor sich
  62. wohl also verstanden haben, weil er aber nicht
  63. 25
  64. nebenst den übrigen anweilen
  65. richtigen puncten
  66. haussezen. (§.

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