Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 6, fol. 5v
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- anführet, daß ers bey der erlaßung mit dem
- Conductore also bedinget und abgeredet, s
- o ist es eine einseitige interpretation
- welche nicht attendiret werden kan; zumahlen
- sich beclagter gegen die an ihn abgeschickte
- Personen laut deren attestati originalis n. 33. actorum
- erfodert, daß er vom Conduciore nichts geschmckt begehre,
- e, sondern ihn allen überschuß erstatten wolle.
- Weiln sich auch damahls Beclagter ercläret, wegen
- des Mists den Conductor (ungeacht er keinen gefunden) h
- interlaßen würde einen abtrag zu thun; adde
- supra §. 4. Ew. wieviel es aber eigentlich austrage
- nicht ausgemachet, so gehöret auch
- dieser punct inter
- o als nondum liquida auszus
- unter die jenigen die
- un
- . §. 27. Was das sonderey in clas
- die gesuchen Monsiständes Locarii, der
- den beyden Posten jahre der spacht betrifft,
- ich zu seyn, welche d
- . (§. 27.)
- Was secundum et lectum agendi fundamentum
- betrifft, in den
- cum d
- locarii
- deribus dergleichen nahmlich
- die pacht prorogirt gewesen) suchet sowohl wegen
- Das lezte, ahe 1676
- der übersgroßen Maüse verhehenen
- den ehe, 74 a` 75. da auch weil der pralestione ihn die 100 thl. die C
- vor der Zeit über den hals kommen und
- weg genommen, also er nichts genoßen, sondern vielmehr
- chaden gelitten, so ist nicht ohne quöd
- bonnent inter controvers, daß ob casum
- fortuitum eines ungewöhnlichen Mäuse schadens billi
- keine dimission geschehen solle, ob nun wohl
- das bedungene locarium anni 1674 a` 1675 n
- hundert thaler gewesen, und der d
- der beiden und beclagter bereits von
- den vorigen locario, so auf 160 thl. sich erstrecket
- höchzig thaler schwinden laßen, dennoch weil
- er contract quoad novum locarium in allen s
- ein clausam excludi worden. Es praesentia numutuit
- äc
- deren mitgewesen, daß in casum empfanterlichen gewesen. Denn in übrigen in artic. dotalis in act. 2 (2)
- inu verarmirten casus fortuiti, und in specie
- einer materie verlegerung eine billigmäßige remission
- erfolgen solte, nach eines Landes
- Clägers narratis nach (deme beclagter nirgends
- ieder frucht), solches jahr eine solche mänge-Verbehrung
- gewesen, als kaum bey Menschen gedencken gesehen worden, daß man a
- auch alles brodt und Saamen-Korn, kauffen müßen,
- vide supra
- o wiederfährt Clägern eine remission billig.
- Weilen so Es erbeit sich Cläger die helffte d
- ocarii nehmlich funffzig thaler zu zahlen; doch stellet er solches arbitrio judicis anheim,
- arbeit judicis anheim, beclagter hat sich nirgends z
- darauf eingelaßen; weil man alhier nicht wohl von dergleichen
- ziehen ein billigmäßige urtheil schreiben kan, so were nehmlich etwas gesehen w
- sowohl rechtens als auch der kürzeste weg, daß einem Commissario als
- zum exempel zu Oldingrii, diebetes sowohl als anno
- dem Amptman v.
- or dem necessimation gesehen.
- vid tantur.
- sub finem cont
- gesehen worden
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