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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 6, fol. 5v

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  1. anführet, daß ers bey der erlaßung mit dem
  2. Conductore also bedinget und abgeredet, s
  3. o ist es eine einseitige interpretation
  4. welche nicht attendiret werden kan; zumahlen
  5. sich beclagter gegen die an ihn abgeschickte
  6. Personen laut deren attestati originalis n. 33. actorum
  7. erfodert, daß er vom Conduciore nichts geschmckt begehre,
  8. e, sondern ihn allen überschuß erstatten wolle.
  9. Weiln sich auch damahls Beclagter ercläret, wegen
  10. des Mists den Conductor (ungeacht er keinen gefunden) h
  11. interlaßen würde einen abtrag zu thun; adde
  12. supra §. 4. Ew. wieviel es aber eigentlich austrage
  13. nicht ausgemachet, so gehöret auch
  14. dieser punct inter
  15. o als nondum liquida auszus
  16. unter die jenigen die
  17. un
  18. . §. 27. Was das sonderey in clas
  19. die gesuchen Monsiständes Locarii, der
  20. den beyden Posten jahre der spacht betrifft,
  21. ich zu seyn, welche d
  22. . (§. 27.)
  23. Was secundum et lectum agendi fundamentum
  24. betrifft, in den
  25. cum d
  26. locarii
  27. deribus dergleichen nahmlich
  28. die pacht prorogirt gewesen) suchet sowohl wegen
  29. Das lezte, ahe 1676
  30. der übersgroßen Maüse verhehenen
  31. den ehe, 74 a` 75. da auch weil der pralestione ihn die 100 thl. die C
  32. vor der Zeit über den hals kommen und
  33. weg genommen, also er nichts genoßen, sondern vielmehr
  34. chaden gelitten, so ist nicht ohne quöd
  35. bonnent inter controvers, daß ob casum
  36. fortuitum eines ungewöhnlichen Mäuse schadens billi
  37. keine dimission geschehen solle, ob nun wohl
  38. das bedungene locarium anni 1674 a` 1675 n
  39. hundert thaler gewesen, und der d
  40. der beiden und beclagter bereits von
  41. den vorigen locario, so auf 160 thl. sich erstrecket
  42. höchzig thaler schwinden laßen, dennoch weil
  43. er contract quoad novum locarium in allen s
  44. ein clausam excludi worden. Es praesentia numutuit
  45. äc
  46. deren mitgewesen, daß in casum empfanterlichen gewesen. Denn in übrigen in artic. dotalis in act. 2 (2)
  47. inu verarmirten casus fortuiti, und in specie
  48. einer materie verlegerung eine billigmäßige remission
  49. erfolgen solte, nach eines Landes
  50. Clägers narratis nach (deme beclagter nirgends
  51. ieder frucht), solches jahr eine solche mänge-Verbehrung
  52. gewesen, als kaum bey Menschen gedencken gesehen worden, daß man a
  53. auch alles brodt und Saamen-Korn, kauffen müßen,
  54. vide supra
  55. o wiederfährt Clägern eine remission billig.
  56. Weilen so Es erbeit sich Cläger die helffte d
  57. ocarii nehmlich funffzig thaler zu zahlen; doch stellet er solches arbitrio judicis anheim,
  58. arbeit judicis anheim, beclagter hat sich nirgends z
  59. darauf eingelaßen; weil man alhier nicht wohl von dergleichen
  60. ziehen ein billigmäßige urtheil schreiben kan, so were nehmlich etwas gesehen w
  61. sowohl rechtens als auch der kürzeste weg, daß einem Commissario als
  62. zum exempel zu Oldingrii, diebetes sowohl als anno
  63. dem Amptman v.
  64. or dem necessimation gesehen.
  65. vid tantur.
  66. sub finem cont
  67. gesehen worden

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