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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 8, fol. 1v

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  1. Werde aber alhier nicht nöthig seyn, maßen ein
  2. schreiben vom Amtman producirt wird, darinn die formalia
  3. verba; die bezahlung dafür will ich gegen bevorste
  4. hende pfingsten gönners Gott verschaffen. D
  5. Dese Amptman hat alles, und der von Bünau nichts selbst
  6. als einen Posten von 10 thl. ausgenommen. Die lieferung
  7. der wolle ist nicht geschehen, wie die benachbarten Ämter ihre
  8. wolle ausbrachten, sondern wie sie in Meinem halte, oder
  9. wie sie darumb einen werden köndten. Der Amptman
  10. habe die wahren blos zu, ohne anzeigen vor wenn sie weren
  11. ausgenommen. Zum wenigsten unver bezahlen waßer selbsten
  12. beweitlicher maße angenommen und wird das übrige
  13. nicht unbillig von der wolle, als welche dem eigenen
  14. angeben nach dem von Bünau zugestanden,
  15. bezahlet. Es sey keine rechte Regnische Wolle sondern
  16. Marckguth gewesen, wie die art der schaffe ausm Stein
  17. thore wohl bekant, man habe nicht stillgeschwiren, sondern
  18. fft privatim gemahnet, hernach habe mit brei moribus
  19. viel zu thun gehabt begehrt die 25 thl. samt schaden und Interesse
  20. signavit die Witbe und pr
  21. und unkosten,
  22. procurator Altroge
  23. . (§. 7.) Schreiben in originali des Amptmansan Königen vom 22.
  24. . Febr. 1650. ist ein post auff 11 thl. 16 gr. 6
  25. no 8.) Praejudicialbescheid ad submittendum an beclagten
  26. no 9.) contumacia rei acusatur
  27. n. (§. 10) Dommentum insinuationis
  28. 11.) Bescheid Sache in beschloßen angenommen, und quod dicta
  29. insimatione ferner ergehen, soll was recht ist
  30. no 12.) A Inimmatricis, das gemeldet mit lett pro publicanda
  31. no 13. documentum insinuationis
  32. sententia
  33. pro pilo Citatio ad audiendam sententium 16. Febr.
  34. no 14.) 1677. beyde theil sollen jedes 1 thl. 9 gg.
  35. urtheil und schreibgebühr mit bringen.
  36. o 15.) Contentia praesentibus al troggen nomine actricis
  37. e
  38. st bey
  39. und bock des Becl. Schreiber publicata.
  40. den 27 thl. 32 gr. so Clägerin gesedet sollen ihren, in der
  41. ist werden und replicis gethanen erbieten nach §. thl. 24 gr.
  42. 8 thl. 24 gr. abgekürzet werden, und ihr also beclagter 19 thl.
  43. 8 gr. bezahlen wofern sie ihrer Ehemanns- Haupt-
  44. und Rechenbach mit einem juramento credulitatis beschwehren wird,
  45. edoch wird ihm sein regnes an des Drosten Rudolph von Bonnau
  46. n
  47. Erbl.
  48. wittbe vorbehalten
  49. 6) Becl. supplicat insinuat. 27. Martii 1677.
  50. 7.) Hopen zur nachricht erkand
  51. 18) Justificatio supplicationis. Erinnere sich nicht daß er für ge
  52. Bünau mündtlich fidejubirt, und überdieß expiriren
  53. die mündlichen fidejussionem spatio bimestri l. si fidejussor
  54. de fidejussori schon gleich habe, er nicht fidejusirt als vor
  55. etliche wenig Posten, die wie hernach gemeldet werden, soll i
  56. zur gnüge bezahlet, und wird auch in diesem fall praescripten
  57. tonui temporis inter praesentes ohne zustatten kommen.
  58. der in der producirten Missi
  59. sonnt zinsen à tempore
  60. interpellation der ge
  61. richtlich angestelten Tage
  62. innerhalb der nächsten
  63. Viele woche

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