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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 10, fol. 2v

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  1. Die von appellanten zum wenigsten praetendirte helffte
  2. der 80 thl. aus des Haus Dietraths verlaßen schafft
  3. fället sowohl wegen als das totum qvia
  4. dispositio conditione paÿsen,
  5. ditale vim Testamenti puri gehabt, were es
  6. agnationem sui haeredis nehmlich sein das Appellaten in Christum
  7. werden; was die 2 pferde beleisten hätten solche
  8. reuses dem gegentheil der von ihm information ge
  9. hohlet selbst abgesprochen. Denn appellant bewegen
  10. nicht, daß sie tempore mortis des Klinckharts
  11. noch verhanden gewesen.
  12. f
  13. 2
  14. a
  15. din Actis Relation
  16. deßeitige gegen die rechte Schrifft überdieß
  17. L
  18. retio actis erwiesen, daß Appellant föngst dieser
  19. aerde halben, gleichsam nachdem sich sollen, so auch sonsten anstatt beßer Z. 16
  20. gleichen habe, vide gedachte gegen deduction und motuten
  21. t. (t) Und weil appellant laut seines
  22. gerichtlichen bekändtnüß, vide zu plicatio pro processi
  23. examinis
  24. tus §. die materialia etc. nur die 80 thl.
  25. und müden werth der 2 pferde begehret; so nun
  26. man sich verwundern, daß er gezt erst neue in
  27. priore instantia unerhöhrte sachen vorbringet,
  28. h
  29. deren wegen doch zuvor judex immediate competens
  30. erst anzulangen gewesen, nehmlich betreffend die
  31. 19 thl. und das haub läßet sich also darauff nicht
  32. ein
  33. m
  34. d
  35. Appellant
  36. bescheid solle schließen
  37. no 10. wird von appellaten contumacirt
  38. ü
  39. H. II documentum insinuationis
  40. 12.) abermahliger Bescheid zu schließe
  41. e
  42. no 13. Febmissio actoris den 5. Xbr. 1676
  43. Daß in der Ehebereidung stehet, es solle
  44. er die Tochter ehe, appellanten
  45. allen erleich den andern Erben seyn und bleiben,
  46. gen auch von des StiefVaters verlaßenschafft
  47. stehen, die Universität Jena in actis prioris
  48. instantiae producirten temporo habe appellanten
  49. der Väterung meinung meines Begriffenen Pfühter, daß die
  50. De thl. nicht sub conditione, sondern pure appellantens
  51. Brauen vermachet. Die Mutter habe erst etliche
  52. 20 Jahr hernach die Ehebenedung erclären wollen,
  53. als ob sie conditiona, were habe ein wiederwillen
  54. gelaßet, gern appellanten, da sie doch ihm als ihren Schwie
  55. gericht zuvor selbst gestalt, daß die 80 thl. ihrer
  56. ichte zu unßvoraus gehöreten, ihme auch zu deßen mehrer
  57. Versicherung das eine exemplar der Ehepacti
  58. zu gestehet. Klinckhart müße ja etwas hinterlaßen
  59. haben, weil ja in den pactis stehet, daß der vor guther zum
  60. hil von ihren vorigen maritis darunter aluck
  61. e
  62. hart gereinnet, hehrkommen, man hat durch
  63. tlich obgehörigen Zeugen erweisen, daß Klinckhart und seine
  64. Frauen zwey guthe werde zugebracht, so noch
  65. tode noch vorhanden gewesen, und eines davon Rathold
  66. roffen zu Beckershausen, dem der Breutigkeit
  67. 16
  68. lden gewesen an bezahlung geben worden, würde nichts
  69. tochter verwilliget. (§.
  70. haben
  71. aus einen Güthern seiner stieff
  72. alius Elementum
  73. Und praelegatum
  74. ein aequa po
  75. hant Dietrich

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