Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 10, fol. 2v
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- Die von appellanten zum wenigsten praetendirte helffte
- der 80 thl. aus des Haus Dietraths verlaßen schafft
- fället sowohl wegen als das totum qvia
- dispositio conditione paÿsen,
- ditale vim Testamenti puri gehabt, were es
- agnationem sui haeredis nehmlich sein das Appellaten in Christum
- werden; was die 2 pferde beleisten hätten solche
- reuses dem gegentheil der von ihm information ge
- hohlet selbst abgesprochen. Denn appellant bewegen
- nicht, daß sie tempore mortis des Klinckharts
- noch verhanden gewesen.
- f
- 2
- a
- din Actis Relation
- deßeitige gegen die rechte Schrifft überdieß
- L
- retio actis erwiesen, daß Appellant föngst dieser
- aerde halben, gleichsam nachdem sich sollen, so auch sonsten anstatt beßer Z. 16
- gleichen habe, vide gedachte gegen deduction und motuten
- t. (t) Und weil appellant laut seines
- gerichtlichen bekändtnüß, vide zu plicatio pro processi
- examinis
- tus §. die materialia etc. nur die 80 thl.
- und müden werth der 2 pferde begehret; so nun
- man sich verwundern, daß er gezt erst neue in
- priore instantia unerhöhrte sachen vorbringet,
- h
- deren wegen doch zuvor judex immediate competens
- erst anzulangen gewesen, nehmlich betreffend die
- 19 thl. und das haub läßet sich also darauff nicht
- ein
- m
- d
- Appellant
- bescheid solle schließen
- no 10. wird von appellaten contumacirt
- ü
- H. II documentum insinuationis
- 12.) abermahliger Bescheid zu schließe
- e
- no 13. Febmissio actoris den 5. Xbr. 1676
- Daß in der Ehebereidung stehet, es solle
- er die Tochter ehe, appellanten
- allen erleich den andern Erben seyn und bleiben,
- gen auch von des StiefVaters verlaßenschafft
- stehen, die Universität Jena in actis prioris
- instantiae producirten temporo habe appellanten
- der Väterung meinung meines Begriffenen Pfühter, daß die
- De thl. nicht sub conditione, sondern pure appellantens
- Brauen vermachet. Die Mutter habe erst etliche
- 20 Jahr hernach die Ehebenedung erclären wollen,
- als ob sie conditiona, were habe ein wiederwillen
- gelaßet, gern appellanten, da sie doch ihm als ihren Schwie
- gericht zuvor selbst gestalt, daß die 80 thl. ihrer
- ichte zu unßvoraus gehöreten, ihme auch zu deßen mehrer
- Versicherung das eine exemplar der Ehepacti
- zu gestehet. Klinckhart müße ja etwas hinterlaßen
- haben, weil ja in den pactis stehet, daß der vor guther zum
- hil von ihren vorigen maritis darunter aluck
- e
- hart gereinnet, hehrkommen, man hat durch
- tlich obgehörigen Zeugen erweisen, daß Klinckhart und seine
- Frauen zwey guthe werde zugebracht, so noch
- tode noch vorhanden gewesen, und eines davon Rathold
- roffen zu Beckershausen, dem der Breutigkeit
- 16
- lden gewesen an bezahlung geben worden, würde nichts
- tochter verwilliget. (§.
- haben
- aus einen Güthern seiner stieff
- alius Elementum
- Und praelegatum
- ein aequa po
- hant Dietrich
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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 10, fol. 2v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068430:0004?run=617