Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 17, fol. 2v
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- Cläger replicirt, das die obligation an franz
- von Mandelsloh, der andern an Christopf Min
- contradicire, und also eine und vermuthlich die letzte von
- Franz
- falsch seyn müste.
- sed von Duperato es wiße Mandelsloh mit Hein
- gelde abgeleget worden seyn. Degener sey
- noch am leben ein Mann von 60 jahren habe guthe
- ußenschafft darumb daß desto 4 acker den becl. er gewiesen,
- scheinet es solte bewiesen werden daß Becl. sonst, bey
- soviel zinspracht an Corney zahlen mus; es scheinet
- aber Actor habe solches tocendo eingekennet were,
- sonst leicht zu refutiren gewesen.
- l
- quoadar an jurometitum praestentum, daß die Briefschafften
- von handen kommen; ob begerer zu befragen
- Concludum de
- e
- die quaestionirte Landfrucht samt den rückstand
- gelich
- balden; zu liefern schuldig compensatis expensis
- dagerem. Und ist allerdings wie von der Stadt der Churf.
- es sey eine zeitlang allerhand betrogen mit
- an specie
- Ausbringung falscher Münze an 12 12 12 12. 6. g. stücken
- auch kleiner Münze vorgangen, wodurch gemeine Bauersleiche
- und erfältige Bürger offtetrogen worden. Man hätte
- endtlich gefunden, daß ein franzog, P. Loru undter Hauptman
- nt Compagnie 24 fl. stückgarin beykommendes au
- reni er durch sich auch seine Cameraden unter die Leüte
- girt, allemahlen er dann den 9. hujus erstlich in Peter
- Petersen eines Bürgers und Krügers hause dergleichen stücke zu
- wechseln ihm unterschieden, und als dieser den Betrag gemerckt,
- hat er die Persohn 24 g., stück behalten und uns eingeliefert
- eben deßen tages gedachter Soldat. bey 24 gr. gleiches
- chlages in eines Kramers p. Rademachers Hause wechseln laße
- frühe, und davor frühe in der Cämmerey von 2 3. Tabae ge
- kaufft. gegeben. Vor Hein den 17. Xbr
- Protocoll der officiere W. H
- h. Hochscholener Ganzel kleine
- Contract gerard kalmer fändreich
- Hans Jost Wagner Musquetirer von Major du Bois Compagnie
- sagt, es were zu Mülhausen von des Majors Compagnie
- ein franzos namens Gabriel Levin weggelaufen, von
- dem er zu P. Loru gesagt, dieser Gabriel Levin solte haben
- können falschommen machen. Darauff Lorre gesagt es stünde
- leichtlich zu machen. Und begehrt er solte ihm geld thun wolle
- ine form daraus machen, nach verfließung etlicher tagen habe
- Lorn auff sein abermahliges begehren, und 24. ob stück nach
- dethan, nehmlich er hätte von seines wirths Tochter ein
- 24 gr. stück gelehnet. P. Loru habe aschen auf
- ein Bret gestreüet und Papier 25 darüber gelegt, und das
- gelehnte gültige 24 gr. stück darauf gelegt und die präge
- deren gedrückt, darauff ihm das ich sack wiedergeben.
- athmingers
Cite
Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 17, fol. 2v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068437:0004?run=617