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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 17, fol. 4r

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  1. pro 20 chatii 1678
  2. Lüthe Weigel, Stille, fehret, Bürger, (sich Bericht vom Amptman zu Männingen
  3. Wunsdorff clagen gegen Conrad
  4. Martin Ketlern, Bürgermeister daselbst,
  5. daß solcher Bürgermeister sie injuriirt
  6. n und vor mihrliche Leüte gescholten (
  7. wegen einiger contribution
  8. wundert, we
  9. gelder so die gemeine indebité bezahlt
  10. haben sollen informiret. Begehren so
  11. wohl satisfaction wegen der injuri
  12. als daß wegen solcher gelder ferner nach
  13. gefragt werden möge.
  14. ienigst quaeritur ob nicht in
  15. ein judex primae instantiae sey. Wen
  16. aber hier sowohl als vom Contributions
  17. wesen, auch gegen einen Bürgermeister
  18. agirt wird, kan die Klage wohl
  19. angenommen. (
  20. und
  21. communicirt werden.
  22. weil der verstorbene noch 11 Tage gelebet
  23. der zu hause, wie berichtet wird, wehre
  24. arbeit verrichtet, und der Cörster auch sch
  25. begraben gewesen, habe ihn also gegen
  26. händschlag sich zu sistiren, und daß er seine güther
  27. zu pfande gesezt des arrests erlaßen. (§.
  28. us dießen bericht erscheinet, daß nicht
  29. allein der Amptman zu Münden mit besichtigung des
  30. Cörpers, sondern auch der Amptman zu Brackenberge mit
  31. examiniren des thäters etwas negligentes umbga
  32. Es sind 3 leüte dabey gewesen, er specificirt und
  33. fragt nicht wer sie gewesen, hätten alle befragen
  34. werden sollen. So ist auch zu wißen, ob reverius
  35. und weil auch error in dergleichen fallen nöthig
  36. damit die Leüte von solcher bosheit mehr abge
  37. chreckt werden, so habe man solle beyden
  38. ämtleuten v. Seinen kleinen verwauß zu schreiben.
  39. Haußen, gewißen gemacke, der sonst er durch einen verstän-
  40. digen Churge das Kopenicht beßer besichtig
  41. und nach gelegenheit offnen laßen. Diesen, d
  42. er auf eignen guthen befinden den thälen der
  43. ures erlaßen. Und ist ihm auszulegen,
  44. seiner wieder zu versichern, jenen auch
  45. aufzulegen sich zu erkundigen, wie sich der V¬
  46. storbene in seinen haus bezeüget, ob er vie
  47. Schwehre aber gehren, und ob er a
  48. dem Marckte zu munden gewesen, und man
  49. dergleichen umbstände. Dieser aber soll
  50. sich wegen der andern leüte die übergewesenheit,
  51. kundigen und sie auff articel zu betrifft, oder arme
  52. Kayser
  53. Martij
  54. Ein bürger aus Hedemüde, so ein städt
  55. lein im Amt Münden, sey
  56. im Amt Brackenberg also geschlagen worden, daß
  57. er etliche tage hernach gestorben. Er habe den
  58. Cörper durch den chirurgum besichtigen laßen.
  59. Schreiben des Vogts und Bürgermeisters zu
  60. i an den Amtman zu Münden, dieser
  61. Mann nahmens Zacharias Laspen, s
  62. denn so mit einen klipfaren Hausiren
  63. n, da man ihm das vor 8 tage etwa
  64. en
  65. brückenb
  66. zu Mollenfelde in des Försters Hans gang
  67. umb eine koane Bier so darinn geschenckt,
  68. wird zu trincken. Da er mit etlichen bauern
  69. mit worthen zusammenkommen, so ihm etliche
  70. löcher in den Kopf geschlagen. Er sey nach Hause
  71. kommen und habe nichts davon gesagt, bis er
  72. sich legen müßen, viel g
  73. eronnen blut von
  74. sich geben, und endtlich gestern (den 15. Martii
  75. 1677. gestorben.
  76. der anstalt der gemeinen bey
  77. der Relation des feldsch
  78. zu Hemünden. (5)
  79. langung und einiger Zeügen
  80. sey dicke geschwollen gewesen, blut und unflat
  81. aus maul und nase gangen, hätten nie einen so
  82. verstelten toden gesehen. Er hätte selbst in der
  83. in
  84. trancken gewesen, oder nicht. Und obgleichen Severin
  85. etlicher müßen laresquet worden, so hat er doch gar
  86. reblich excedirt und ist zu zweifeln, oder
  87. nicht poena corporali studio jure, zu belegen
  88. 2
  89. Franckheit gesagt, wie die Locher im Kopf zu
  90. gekommen, seyn M. h. Herrn hinunter nach dem
  91. Herzen gefallen, der förster solle gesagt haben,
  92. wenn er nicht gerettet, hätten sie ihn zu tode
  93. geschlagen.
  94. Der Amtman zu Brackenberge b
  95. erichtet, daß er den Thäter examiniret, sc
  96. hicket dabey das Protocoll,
  97. V
  98. folgendts in sich hält: Zacharias Laspen,
  99. so den 16. Martii gestorben, sey 11 tage
  100. zuvor von Johann Severing geschlagen
  101. worden. Darauff examinirt worden
  102. Testis I. der förster Christoph zins grabe
  103. Es sey den 7. Martii Johann Severing mit
  104. 3 leuten im försterhause gewesen, darauff
  105. sey der Verstorbene aus dem Heßen-Kruge truncken
  106. ins försterhaus kommen, eine Kanne bier gefodert,
  107. und eine stunde hernach zu Severing gesagt, wo
  108. fern er seinen Sohn zu Caßel nicht laß möchte.
  109. würde sein Nahme an den galgen geschlagen werden. Da
  110. Darauff er vermag gesagt, was ihn das Ungienge
  111. mit dem bierglaß nach ihm geschlagen und sein
  112. gefehlet, kurz dargach mit Severin d
  113. die Kanne und schlegt sie ihm auffm Kopf
  114. enzwey, behelt den griff in der hand und
  115. stoßet ihm sehr auff dem Kopf damit herumb.
  116. biß sie der förster von einander bracht.
  117. Den folgenden morgen umb 7 uhr haben sie wieder
  118. mit einander sich vertragen, einen rausch g
  119. etruncken und friedlich von einander gangen. Den
  120. dritten tag sey Laspe im dorffe herumbhausiren
  121. gangen, darauff noch Hans, und den 11.
  122. d
  123. Martii nach dem Mündischen Marckte gangen,
  124. förster erbeut sich solches juramento zu bes-
  125. stärcken. 2.) Testis Heinrich confirmat endem
  126. Severing vermeint dem Verstorbenen
  127. s
  128. ne
  129. nicht zu nahe gethan haben.
  130. Amtman subjicia, er habe an den Amtman zu
  131. Münden den Medicum daselbst geschickt,
  132. en, der Cläger zu besichtigen zu laßen
  133. habe ihn aber schohn durch den Bader zu Hedemünde,
  134. der es nicht verstehe, besichtigen lassen, d
  135. Er sehe
  136. verstorbene sey schohn begriffen gewesen.
  137. nicht wie dem Schäter beyzukommen,
  138. en
  139. eg

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